Verwaltungsbericht des Gemeindevorstands zur Sitzung der Gemeindevertretung am 26.02.2026 durch Bürgermeister Christian Walendsius
Zunächst eine sehr erfreuliche Info: Die Haushaltsgenehmigung liegt seit 09.02.2026 vor, es gibt lediglich eine neue Auflage, nämlich einen
Zeitplan für die Aufarbeitung der Jahresabschlüsse aufzustellen. Wir waren hier sehr vorausschauend: Mit dem Stellenplan 2026 wurde eine halbe Stelle für die Unterstützung der Aufstellung der Jahresabschlüsse geschaffen, im Rahmen einer internen Weiterentwicklung ermöglichen wir einer Mitarbeiterin diese neue Tätigkeit. Ansonsten heben die Haushaltsgenehmigung und Begleitverfügung die Solidität unseres Haushalts auch in Zeiten knapper Kassen hervor.
Ebenso sehr erfreulich ist die Aussage der Kommunalaufsicht zur guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung. Ich möchte mich noch einmal bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die dem Haushalt der Gemeinde Lahnau für 2026 ihre Zustimmung geben konnten sowie bei dem gesamten Gremium für die konstruktiven und kritischen Hinweise im Zuge der Beratung, die wichtig sind und zu unserer kommunalen Demokratie mit dazu gehören.
Die Haushaltsgenehmigung und die Haushaltsbegleitverfügung sind im Gremieninformationssystem unter Downloads – Finanzverwaltung einsehbar.
Eine Info aus dem HSGB: Die Hessische Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben den Zukunftspakt unterzeichnet. Der Pakt soll die Grundlage für eine vertrauensvolle Partnerschaft schaffen, die Bürokratie abbaut, Handlungsspielräume erweitert und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen nachhaltig sichert. Im Mittelpunkt stehen weniger Kontrolle, mehr Flexibilität und eine faire Finanzierung – für lebendige Kommunen und eine moderne Daseinsvorsorge. Wir dürfen gespannt sein, wie es nun konkret bei dem Thema weitergeht.
Die Baugenehmigung für das geplante Bauvorhaben am Bürgerhaus Atzbach wurde mit Bescheid vom 02.02.2026 erteilt. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens war zunächst ein Abweichungsantrag vorgesehen, der die Errichtung von insgesamt fünf notwendigen Stellplätzen unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum Gegenstand hatte. Im weiteren Verlauf des Verfahrens konnte jedoch auf diesen Abweichungsantrag verzichtet werden. Derzeit befinden wir uns noch in Abstimmung mit dem Kreis-Veterinäramt wegen der baulichen Einrichtung der Küche und der erforderlichen Voraussetzungen. Die Rodungsarbeiten für die Baumaßnahme wurden durch den Betriebshof durchgeführt.
Nach Vorliegen der rechtskräftigen Baugenehmigung konnte der Antrag auf Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Dorfentwicklung“ schließlich am 10.02.2026 fristgerecht eingereicht werden. Derzeit wird die Ausführungsplanung ausgearbeitet und die Leistungsverzeichnisse erstellt, sodass nach erteilter Bewilligung im Rahmen der Dorfentwicklung die Ausschreibungen veröffentlicht werden können.
Die Ausschreibung zur Aufwertung der Außenanlage am JUZ wurde auf den Weg gebracht.
An der Grillhütte Waldgirmes haben wir mit der Sanierung der Toilettenanlagen begonnen. Für die Übergangszeit bis Mai wurden zwei Dixitoiletten aufgestellt.
Die Förderanträge im Rahmen der Dorfentwicklung für das Bürgerhaus Atzbach, den Rückbau der Borngasse 13, die Fortsetzung der Verfahrensbegleitung und städtebaulichen Beratung wurden eingereicht. Die Bewilligungen werden voraussichtlich im Juni 2026 erteilt. Bei der Borngasse 13, befinden wir uns zudem noch in Klärung mit der Denkmalschutzbehörde, da der Gesamtbereich als Ensemble unter Denkmalschutz steht.
Der Abstellplatz für das Notstromaggregat am Hebewerk Atzbach ist fertiggestellt.
Die Bauleitplanung „Vor dem Polstück IV“ ist in der 2. Offenlage.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 26. Januar entschieden, die Planung für die Erweiterung der Kita Lummerland überarbeiten zu lassen. Die ursprünglich kalkulierten Kosten allein für die Kostengruppe 300 (Baukonstruktionen) lagen mit 817.000 € netto deutlich über dem ursprünglichen Ansatz. Die Kostenschätzung der Gesamtkosten lag bis zu einem Betrag von 1,9 Mio. €. Daher wurde eine Vergabeentscheidung durchgeführt und das Büro Keul und Müller mit der Planung der Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Wir erwarten uns hier einen deutlich besseren und günstigeren Entwurf, der auch unserem Bedarf entspricht. Selbstverständlich werden die Planungsergebnisse im Sozial- Familien und Kulturausschuss vorgestellt, sobald diese vorliegen.
Der große Rohrbruch an der Wasser-Hauptleitung im Mühlgraben Neumühle wurde schnellstmöglich mit innovativer Spülbohrtechnik instandgesetzt. Unser FÖJler, Herr Dörrich, hat dazu ein interessantes Video erstellt, das über den SocialMedia Kanal der Gemeinde angeschaut werden kann.
Gleiches gilt für den Winterdienst, der in diesem Jahr aufgrund der großen Schneemengen vor besondere Herausforderungen gestellt war. Ein großes Lob und Dank gilt an dieser Stelle den Mitarbeitenden unseres Betriebshofes.
Da nun alles getaut ist, werden die deutliche Schäden an den Straßen sichtbar. Dies betrifft insbesondere die Landesstraßen. Ich habe unsere Ordnungspolizisten beauftragt, die Schäden aufzunehmen und zu dokumentieren und eine schnelle Beseitigung gegenüber Hessen-Mobil eingefordert. Für Schlaglöcher auf gemeindeeigenen Straßen sind wir natürlich selbst über unseren Jahresvertragspartner zuständig. Auch hier nehmen wir die Schäden auf und besprechen die Abarbeitung mit der Fa. Weimer.
Neben zahlreichen Pflegemaßnahmen im Heckengehölz und bei Streuobstbäumen haben wir im Bereich der Böschung der ehemaligen Kanonenbahntrasse Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt.
Betreffend des eigenwirtschaftliche Glasfaserausbaus durch die Fa. UGG wurde uns heute mitgeteilt, dass man in 2-3 Wochen mit einem Ausbauplan auf uns zukommen wird. Wenn es denn tatsächlich in naher Zukunft losgeht, wird es logischerweise zu Straßenaufrissen und auch Beeinträchtigungen kommen, die wir natürlich versuchen zu minimieren. Um den ganzen Ablauf auch von unserer Seite gut managen zu können, hat der Gemeindevorstand die Fa. Infratech Services GmbH aus Dautphetal beauftragt, um hier bestmöglich zu koordinieren und zu unterstützen.
Eine negative Nachricht aus dem Hallenbad: Im Bereich des Nichtschwimmerbeckens ist eine Ansaugeinrichtung undicht und defekt. Die Fa. Fritz wurde kurzfristig beauftragt und wird am Dienstag nächste Woche versuchen die Teile wieder so einzubauen, dass danach alles wieder dicht ist und die Gitterabdeckung ihre Funktion wieder aufnimmt. Die Ansaugung über die Gitterabdeckung muss in dieser Form erfolgen, damit sichergestellt ist, dass kein Kind dort angezogen wird. Insofern ist eine Verschiebung der Öffnungszeit auf den 30.03.26 erforderlich. In Abstimmung mit dem Schwimmbadpersonal wäre es denkbar, die Öffnungszeit dafür um 14 Tage zu verlängern. Die bedeutet, dass erst am 29.11. geschlossen würde.
Gemeinsam mit dem Ordnungsamt habe ich als örtliche Straßenverkehrsbehörde eine Anordnung zur Parkregelung am Stichweg östlich des Sportplatzes Waldgirmes erlassen. Für den Bereich ab der Einmündung in die Stichstraße/Sackgasse in nördlicher Richtung rechtsseitig ist durch VZ 286-10 StVO ein eingeschränktes Halteverbot vorzusehen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird eine gestrichelte Markierung von Parkflächen angebracht. Die Mindestgesamtfahrbahnbreite von 3,25 m muss gewährleistet bleiben. In der Vergangenheit war dieser Weg oft wild zugeparkt, so dass im Bedarfsfall Einsatzfahrzeuge nicht durchgekommen wären.
Eine weitere erfreuliche Info aus dem Bereich der Straßenverkehrsbehörde. Nach langen und schwierigen Verhandlungen ist es gelungen, dass der Lahn-Dill-Kreis wieder einen „Zebrastreifen“ in der Rodheimer Straße auf Höhe zwischen Einmündung Kreuzer- und Pfarrstraße anordnen wird. Die Umsetzung obliegt Hessen-Mobil. Möglich geworden ist dies erst mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung aus der letzten Legislaturperiode, da nun zumindest für Fußgängerüberwege keine starren Querungszahlen mehr nachgewiesen werden müssen.
In letzter Zeit war vereinzelt zu hören, dass unsere Verkehrsmessungen unverhältnismäßig sind und eher zur Haushaltssanierung als der Verkehrssicherheit dienen würden. Diesen Behauptungen und diesem Eindruck möchte ich in aller Deutlichkeit entgegentreten.
Als Gemeinde Lahnau sind wir hier auf die Reduzierung von Unfällen und Lärm fokussiert und nicht auf die Erzielung von Einnahmen. Rechnet man die Anschaffungskosten für die Geschwindigkeitsmessanlagen, das Fahrzeug, die Betriebs- und Personalkosten hoch wird schnell klar, dass sich Geschwindigkeitsmessungen für uns nicht rechnen. Darum ging es auch nie und darin waren wir uns bislang auch einig. Im Gegenteil: Ich hatte den Eindruck, dass seitens der Gemeindevertretung immer wieder Anfragen in der Vergangenheit da waren, wann wieder das nächste Mal geblitzt wird. Wir haben seitens der Verwaltung die Beschlüsse umgesetzt, Personal eingestellt, Anlagen beschafft, Mitarbeitende geschult und die Sicherheit auf unseren Straßen wie ich finde spürbar gesteigert. Meine Bitte ist, und das sage ich vor allem in meiner Eigenschaft als Dienstvorgesetzter der Ordnungspolizisten, der auch eine Fürsorgeverantwortung für seine Mitarbeiter hat, denn diese müssen sich vor Ort so aller Hand – leider auch unzumutbares – anhören: stehen Sie zu den getroffenen Entscheidungen zur Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten in Lahnau und treten Sie der Meinung, Einnahmen stünden im Vordergrund, durch ihr Wissen entgegen. Die Verkehrsüberwachung dienst nicht der Haushaltssanierung – sondern unserer Sicherheit.
Soweit der Verwaltungsbericht. Vielen Dank!