Schiedsämter
Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein Handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.
Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.
Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.
Zurzeit ist für das Schiedsamt Atzbach der stv. Schiedsmann Herr Peter Groh zuständig.
Schiedsamt Ortsteil Waldgirmes
Joachim Besier
Schiedsmann
Berliner Str. 8a
35633 Lahnau
06441/63257
Peter Groh
stell. Schiedsmann
Steinhang 2
35633 Lahnau
06441/962100
Schiedsamt Ortsteil Dorlar
Ronald Döpp
stell. Schiedsmann
Zollstock 30
35633 Lahnau
06441/64252
Schiedsamt Ortsteil Atzbach
Peter Groh
stell. Schiedsmann
Steinhang 2
35633 Lahnau
06441/962100