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Grundsteuerreform

Derzeit schreiben die Finanzämter alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken sowie von land- und forstwirschatlichen Betrieben an, um über die Grundsteuerreform und die neue Feststellung des Grundsteuerwertes zu informieren. Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes muss bis 31. Oktober 2022 digital bei Ihrem Finanzamt eingereicht werden.

Für die Umsetzung der Grundsteuerreform sind die hessischen Finanzämter zuständig. Daher hat die Hessische Steuerverwaltung eine Website mit allen Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform aufgelegt.

Diese finden Sie unter: https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform

Ansprechpartner für die Grundsteuerreform ist ausschließlich das zuständige Finanzamt in Wetzlar, Tel.-Nr. 06441-202-0, Frankfurter Straße 59, 35578 Wetzlar.

Über das Geodatenportal des Landes Hessen können Sie kostenlos und direkt ihren Flurstücksnachweis zu Ihrem Grundstück erhalten. Hier

Eine ausführliche Anleitung zu dem Flurstücksnachweis finden Sie hier.

Erklärvideo zur Grundsteuerreform

Gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes sowie dem Deutschen
Städtetag hat der DStGB ein Video über die Grundsteuerreform veröffentlicht.

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