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Kindergartengebühren: Zuschuss und Übernahme

Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, Wohngeld, Arbeitslosengeld oder Leistungen des Jobcenters (ARGE) beziehen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kindergartenbeiträge beim Amt für Kinder und Jugendhilfe/Fachdienst Tagesbetreuung für Kinder, in Wetzlar stellen.

Anträge erhalten Sie in den Einrichtungen oder auf der Verwaltung. Bis zur Erteilung eines Bescheides sind Sie zahlungspflichtig.

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