Kindergartengebühren: Zuschuss und Übernahme
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, Wohngeld, Arbeitslosengeld oder Leistungen des Jobcenters (ARGE) beziehen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kindergartenbeiträge beim Amt für Kinder und Jugendhilfe/Fachdienst Tagesbetreuung für Kinder, in Wetzlar stellen.
Anträge erhalten Sie in den Einrichtungen oder auf der Verwaltung. Bis zur Erteilung eines Bescheides sind Sie zahlungspflichtig.
Antrag auf Übernahme der Kosten- bzw. Teilnahmebeiträge in Tageseinrichtungen gemäß § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit den §§ 22 bis 24 SGB VIII
Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:
- Bescheid / Nachweis über die Höhe der monatlichen Betreuungskosten (diesen erhalten sie bei Andreas Stöber, Finanzabteilung, Rathausplatz 5, Erdgeschoß, Zimmer 1, Tel.: 06441 964415, Mail: a.stoeber@lahnau.de, Gemeinde Lahnau)
- Belege, wie z.B. Mietvertrag, Versicherungsnachweise (Haftpflicht, Hausrat, o.ä.)
- Einkommensnachweise
- Kinder- oder Elterngeldnachweise
Frau Dokter (Hauptverwaltung, Rathausplatz 1, 1. Stock, Zimmer 4, Tel.: 06441 964421, Gemeinde Lahnau) wird ihnen die im Antrag gemachten Angaben bestätigen und die Unterlagen an den Lahn-Dill-Kreis weiterleiten. Oder Sie können diese direkt beim Lahn-Dill-Kreis abgeben.
Ein Download des Antrags finden sie untenstehend.
Bei weiteren Fragen können Sie auch gerne die jeweilige Leitung der Einrichtung vor Ort kontaktieren.