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Häufig gestellte Fragen

Wo erhalte ich eine fachliche Auskunft "Rund um die Kindertageseinrichtungen"?
Informationen erhalten Sie bei Frau Schmitt-Zizka 06441/964461 Abteilungsleitung,Fachberatung oder bei den Teamleitungen der Kindertageseinrichtungen. (siehe Kindertageseinrichtungen)

Kann ich mir meine "Wunschkindertageseinrichtung" aussuchen?
Wenn ein Platz in ihrer "Wunscheinrichtung" zur Verfügung steht, ja. Sollte zu Ihrem gewünschten Aufnahmetermin in dieser Einrichtung kein Platz frei sein, bieten wir Ihnen einen Platz in einer anderen Einrichtungen an.
Sie entscheiden dann, ob Sie dieses annehmen oder lieber auf den nächsten frei werdenden Platz in Ihrer "Wunscheinrichtung" warten möchten.

Zu welchem Zeitpunkt kann ich mein Kind in einer Kindertageseinrichtung anmelden?
Ab dem 3.vollendeten Lebensmonat können Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung mit einer Interessensbekundung registrieren lassen.

Kann ich eine Kindertageseinrichtung besichtigen?
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens gibt es die Möglichkeit die Einrichtung ausführlich kennen zu lernen. Gerne können Sie uns bei Veranstaltungen, wie z.B. Sommer- und Laternenfesten, besuchen oder einen persönlichen Termin vereinbaren.

Gibt es eine Kostenermäßigung, wenn mehrere Kinder einer Familie die Kindertageseinrichtung gleichzeitig besuchen?
Ja, und zwar wie folgt:
Besuchen zwei Geschwisterkinder einer Familiengemeinschaft gleichzeitig eine kostenpflichtige Kindertageseinrichtung/Caritas-Schulbetreuung wird die Benutzungsgebühr für das jüngere Kind um die Hälfte reduziert. Besuchen mehr als zwei Geschwisterkinder eine Kindertageseinrichtung/Caritas-Schulbetreuung so ist für das älteste Kind der volle Betrag zu bezahlen, für das jüngere Kind ist die Hälfte der Benutzungsgebühr zu entrichten, für jedes weitere Kind wird keine Benutzungsgebühr erhoben.

Können Gebühren erlassen werden?
Siehe Leistungs- und Betreuungsangebote

Muss mein Kind "trocken" sein?
Nein

Wie ist der Ablauf der Aufnahme und Eingewöhnung?
Siehe Aufnahmeverfahren

Werden Kinderbetreuungskosten steuerlich berücksichtigt?
Mit der verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten zielt die Bundesregierung nicht nur auf positive Effekte für den Arbeitsmarkt, sondern vor allem auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Profitieren sollen alle Eltern, die Steuern zahlen. Wenn Sie für das Finanzamt über Ihre gezahlten Betreuungskosten einen Nachweis benötigen, bitten wir Sie sich mit uns oder Herrn Stöber in Verbindung zu setzen. Für den Nachweis wird eine Kostenpauschale von 10,00 € erhoben.

Wird das Mittagessen frisch zubereitet, oder angeliefert?
In unseren Kindertageseinrichtungen wird das Mittagessen von hauswirtschaftlichen Kräften frisch zubereitet. Es ist eine ausgewogene Mischkost, die mit viel Obst, Gemüse und Getreideprodukten zubereitet ist. Zu jeder Mahlzeit wird ein Nachtisch gereicht. 

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