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Vergabe von Sozialwohnungen

Die Gemeinde ist für die Vergabe von Mietwohnungen in den Gebäuden der Wetzlarer Wohnungsgesellschaft mbH in den Ortsteilen Waldgirmes und Atzbach vorschlagsberechtigt.

Für die Zuteilung einer solchen Sozialwohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines erforderlich.

Anträge auf Erteilung einer Wohnberechtigung gibt es bei der Gemeindeverwaltung im OT Dorlar, Rathausplatz 2 EG, Zimmer 1. 

Die Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung unterliegt u.a. folgenden Kriterien:

Das jährliche Gesamteinkommen darf folgende Grenzen nicht überschreiten:

  • für einen Einpersonenhaushalt 18.166,00 €
  • für einen Zweipersonenhaushalt 27.561,00 €
  • zzgl. für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 6.265,00 €


Angemessene Wohnungsgröße:

  • für eine Alleinstehenden 45 m² 
  • für einen Haushalt mit zwei Personen oder 2 Wohnräume + Küche + Nebenräume 60 m² 
  • für einen Haushalt mit 3 Personen oder 3 Wohnräume + Küche + Nebenräume 72 m² 
  • für eine Haushalt mit 4 Personen oder 4 Wohnräume + Küche + Nebenräume 84 m² 
  • für jede weitere zum Haushalt rechnende Person je weitere oder einen Wohnraum 12 m² 


Die Gemeinde Lahnau führt eine Liste der Wohnungssuchenden. Interessierte Bürger/innen werden gebeten, sich um die Zuteilung einer Wohnung zu bewerben. Entsprechende Antragsformulare sind bei der Gemeindeverwaltung, Rathausplatz 2, EG, Zimmer 1, OT Dorlar, erhältlich.

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