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Öffnungszeiten
Termine im Rathaus der Gemeinde Lahnau sind ab sofort nur noch mit 3G-Nachweis möglich.
Ab Montag, 17. Januar 2022 gelten neue Regeln für die Besucherinnen und Besucher der Gemeindeverwaltung.
Wer zu einem vorab vereinbarten persönlichen Termin in die Gemeindeverwaltung kommt, muss ab dem 17. Januar 2022 einen 3G-Nachweis bereithalten. Das bedeutet, Besucherinnen und Besucher müssen entweder vollständig, also mindestens zweifach, geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Der Nachweis darüber sowie ein gültiges Ausweisdokument sind bereitzuhalten.
Als 3G-Nachweis gelten:
- Impfnachweis
- Genesenennachweis
- Negativer Antigenschnelltest (maximal 24 Stunden alt, kein Selbsttest)
- Negativer PCR-Test (maximal 48 Stunden alt)
- Testheft der Schulen für Kinder und Jugendliche
Bürgerinnen und Bürger, die keinen Nachweis erbringen, werden nur im Ausnahmefall oder in dringenden Notsituationen vor den Verwaltungsliegenschaften oder nach Möglichkeit in den Eingangsbereichen der Verwaltungsliegenschaften bedient. Weiterhin gilt, dass zuvor ein Termin vereinbart werden muss. Während des Aufenthaltes im Gebäude ist eine medizinische Maske (FFP2-, KN95-, N95-Maske) zu tragen. Es gilt eine dringende Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.
Grund für die neuen Zutrittsregelungen ist die aktuelle Corona-Lage.
Lahnau, 14. Januar 2022
Gemeindeverwaltung Lahnau
Rathausplatz 1 – 5
Tel. 06441 9644-0
montags
08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
dienstags
08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
mittwochs
geschlossen
donnerstags
08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr
freitags
08.00 bis 12.00 Uhr
Bürgermeisterin
Termine erfolgen nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 9644-11
Umweltberaterin
Rathausplatz 1 – 5 (Haus Nr. 2)
Tel. 06441 9644-33
montags
10.15 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
dienstags
08.00 bis 12.00 Uhr
mittwochs
geschlossen
donnerstags
10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr
freitags
08.00 bis 12.00 Uhr
Jugendpflege und Seniorenbeauftragte:
Rathausplatz 1 – 5 (Haus Nr. 5)
Tel. 06441 9644-66
dienstags und donnerstags
10.00 bis 13.00 Uhr
Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Erreichbarkeit des Revierförsters
Revierförster Alfred Einhaus
Handy: 0151-16132822
E-Mail: Alfred.Einhaus@forst.hessen.de