Anmeldeverfahren
Liegt die Interessensbekundung eines Kindes in einer Einrichtung vor, wird sich die Teamleitung rechtzeitig mit den Personensorgeberechtigten in Verbindung setzen.
Es gibt für alle Einrichtungen ein einheitliches Anmeldeverfahren:
Beim ersten Gespräch, das ca. 1-2 Monate vor Eintritt in die Kindertageseinrichtung erfolgt, werden alle Unterlagen an die Personensorgeberechtigten weitergeleitet und erste wichtige Fragen beantwortet.
Hier wird ein Termin für das zweite ausführliche Gespräch festgelegt. In diesem werden die ausgefüllten Unterlagen fertiggestellt sowie die Eingewöhnung besprochen.
Die Aufnahme des Kindes gestaltet sich wie folgt:
Am ersten Tag bleibt ihr Kind für eine Stunde in Begleitung einer Bezugsperson in der Einrichtung.
Alle folgenden Tage werden mit den ErzieherInnen der entsprechenden Gruppe abgestimmt.
Die Eingewöhnungszeit richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes.
Aufnahmealter:
Kindergarten Nordentchen : 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
Kindertagesstätten Lummerland, Storchenwiese, "Das Nest": 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt.