Ortslandwirte
In allen Gemeinden werden gem. § 5 Berufsstandsmitwirkungsgesetz (BerStdMitwG) Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte sowie deren Stellvertretungen vom Gebietsagrarausschuss des jeweiligen Landkreises für sechs Jahre benannt.
Die Aufgaben der Ortslandwirte/innen sind im Berufsstandsmitwirkungsgesetz dargestellt. Dort heißt es unter anderem:
"Die Landwirtschaftsbehörden werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Orts- und Kreislandwirte/innen unterstützt. Diese wirken insbesondere in Angelegenheiten der Agrar- und Marktstruktur, der Landschaftspflege und des Grundstückverkehrs durch Beratung, Stellungnahme und Erteilung von Auskünften mit“.
Ortslandwirt Waldgirmes
Thomas Rauber
Am Bergelchen 13
35633 Lahnau
06441/669313
Ortslandwirt Dorlar
Werner Jacksteit
Hinterstr. 20
35633 Lahnau
06441/64620
Ortslandwirt Atzbach
Eberhard Bepler
Lahnstr. 20
35633 Lahnau
06441/61448