Sprungziele
Seiteninhalt

Ortslandwirte

In allen Gemeinden werden gem. § 5 Berufsstandsmitwirkungsgesetz (BerStdMitwG) Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte sowie deren Stellvertretungen vom Gebietsagrarausschuss des jeweiligen Landkreises für sechs Jahre benannt.

Die Aufgaben der Ortslandwirte/innen sind im Berufsstandsmitwirkungsgesetz dargestellt. Dort heißt es unter anderem:
"Die Landwirtschaftsbehörden werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Orts- und Kreislandwirte/innen unterstützt. Diese wirken insbesondere in Angelegenheiten der Agrar- und Marktstruktur, der Landschaftspflege und des Grundstückverkehrs durch Beratung, Stellungnahme und Erteilung von Auskünften mit“.

Ortslandwirt Waldgirmes

Thomas Rauber

Am Bergelchen 13
35633 Lahnau

06441/669313

Ortslandwirt Dorlar

Werner Jacksteit

Hinterstr. 20
35633 Lahnau

06441/64620

Ortslandwirt Atzbach

Eberhard Bepler

Lahnstr. 20
35633 Lahnau

06441/61448

Seite zurück Nach oben