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Eintrag vom 02.10.2024

Steinstraße 12, 35633 Atzbach

Da der Weg nicht die erforderliche Breite von 2,50 m für kombinierte Rad- und Fußwege besitzt, ist das Benutzen mit Rädern und E-Scootern hier nicht zulässig. Es fehlt an beiden Enden das VZ 254. Eigentlich bin ich kein Freund von immer mehr Verboten, aber auf Grund von häufigen negativen Begegnungen mit rücksichtslosen Radfahrern auf dem engen Weg, sehe ich keine andere Möglichkeit, als das Benutzen von Fahrräder entsprechend der Straßenverkehrsordnung zu untersagen. Mit freundlichen Grüßen Christopher Eiselt

Kategorie: Straßen und Gehwege

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