Dorfmoderation und Dorfentwicklung
Am 15.09.2023 wurde von Landwirtschaftsministerin Priska Hinz der Förderbescheid zur Dorfentwicklung in einem feierlichen Akt an Herrn Bürgermeister Christian Walendsius überreicht. Die Bewerbung der Gemeinde Lahnau um Aufnahme in dieses Landesprogramm war damit erfolgreich.
Besonders wichtig ist hierbei der Blick der Bürgerinnen und Bürger auf ihr Dorf, denn sie wissen am besten, was vor Ort benötigt wird. Gemeinsam mit ihnen sollen ortsspezifische Herausforderungen erkannt und zukunftsorientierte Lösungen entwickelt werden.
Ortsbildverbesserung und die Schaffung von attraktivem Wohnraum sind zwei der zahlreichen Ziele für unsere Gemeinde. Dafür sollen etwa die Innenentwicklungspotenzialen unter die Lupe genommen werden, aber auch Einzelprojekte, wie die Weiterentwicklung des Heimatmuseums, sind geplant.
Thematisch ist die Dorfentwicklung breit aufgestellt. Natürlich müssen die Vorschläge letztlich auch bei in den im Ort lebenden Menschen Anklang und Unterstützung finden. In einem ersten Schritt steht nun die Gründung einer Steuerungsgruppe an, die das gesamte Projekt (das bis 2029 angelegt ist) maßgeblich begleiten wird.
Die Auftaktveranstaltung hierzu findet am Fr. 20.10.2023 um 18:30 Uhr im Gemeinschaftshaus Dorlar (Wetzlarer Str. 14-20, 35633 Lahnau) statt. Interessierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger, die ein grundsätzliches Interesse zur Mitarbeit mitbringen, sind herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen. Die Auswahl der Mitglieder für die Steuerungsgruppe erfolgt nach thematischer Zugehörigkeit zu den für die Dorfentwicklung wichtigen Institutionen und persönlichen Kompetenzen. „Durch diese Beteiligung ist gewährleistet, dass die Mittel so eingeplant werden, dass sie für die Menschen vor Ort tatsächlich den größten Nutzen entfalten und sichtbar sind“, beschrieb die Ministerin die Aufgabenstellung der Steuerungsgruppe.
Gegenstand der Förderung Dorfentwicklung sind folgende Bereiche:
1. Konzepte, Dienstleistungen und IT-Lösungen,
2. Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements,
3. Dörflicher Charakter und kulturgeschichtliches Erbe,
4. Öffentliche Infrastruktureinrichtungen,
5. Umnutzung, Sanierung und Neubau von Gebäuden und Hof-, Garten- und Grünflächen,
6. Städtebaulich verträglicher Rückbau,
7. Innenentwicklung durch strategische Sanierungsbereiche.
Was in den einzelnen Bereichen gefördert werden kann, und was von der Förderung ausgeschlossen ist, können Sie Punkt 4 der Förderrichtlinie entnehmen. richtlinie_dorfentwicklung.pdf (hessen.de)
Folgende Links führen Sie zu den aktuellen Broschüren der Dorfentwicklung
Grundsätze des regional¬typischen Bauens in der Dorf- und Regional¬entwicklung (hessen.de)
Bauen im Ortskern - Dorfentwicklung in Hessen
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass die Dorfentwicklung in unserer Gemeinde ein Erfolgsprojekt wird!
Bei allgemeinen Fragen zur Dorfentwicklung und zur Steuerungsgruppe steht Ihnen Herr Bürgermeister C. Walendsius unter der Rufnummer 06441/9644-11 und bei fachlichen Fragen Herr D. Schulte unter 06441/9644-82 sehr gerne zur Verfügung.
Außerdem haben Sie über das unten stehende Kontaktformular die Möglichkeit, Anregungen zur Dorfentwicklung zu übermitteln.