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Schule und Kindergarten

Schule

In Deutschland gilt eine allgemeine Schulpflicht. Dies bedeutet, dass alle Kinder ab dem Alter von 6/7 Jahren eine Schule besuchen müssen. Dies gilt auf für die Kinder, die aus ihrem Land geflüchtet sind. Damit dieser Besuch erfolgen kann, ist es wichtig, dass die Kinder dem Staatlichen Schulamt Limburg/Weilburg/Lahn-Dill-Kreis gemeldet werden.

Notwendige Informationen hierfür sind:
Name, Vorname, Geschlecht des Kindes bzw. der Kinder
Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
Name, Vorname begleitende Bezugsperson
ggfs. Name, Vorname Ansprechpartner mit
Deutschkenntnissen, Emailadresse
Zuzugdatum, Nachweis Meldebehörde (Scan, Foto)

Kindertageseinrichtungen

Hierfür wenden Sie sich bitte an Frau Schmitt-Zizka unter 06441/9644-61 oder hier.

alternativ direkt an die Einrichtungen:

Kindergarten Nordentchen - 06441-61382

Kindertagesstätte “Das Nest“- 06441-64644

Kindertagesstätte  Lummerland - 06441-62005

Kindertagesstätte Strorchenwiese - 06441-61754

Autor: Administrator 
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