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Einreise und Corona

Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung besteht nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise nach Deutschland, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr, da die Ukraine ab dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Die Vorgaben der CoronaEinreiseV sind unabhängig davon grundsätzlich zu beachten

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