Das Bürgerbüro informiert:
Der Kinderreisepass wird zum 01. Januar 2024 abgeschafft
Ab dem 01. Januar 2024 können Bundesweit keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung.
Kinderreisepässe die bis zu diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, sind weiterhin gültig.
Was ist die Alternative?
Die Alternative für den Kinderreisepass sind der reguläre Personalausweis und / oder Reisepass. Diese können unabhängig vom Alter beantragt werden und haben (bis zum 24. Lebensjahr) eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Die Kosten für den Personalausweis (unter 24 Jahren) liegen bei 22,80 € und für den Reisepass bei 37,50 €.
Für einen Express Reisepass entsteht eine Gebühr von 69,50 €.
Was ist zu beachten?
Wichtig zu wissen ist, dass anders als beim Kinderreisepass der reguläre Personalausweis und Reisepass nicht direkt bei Beantragung ausgestellt werden können.
Der Personalausweis braucht etwa 2 – 3 Wochen bis zur Fertigstellung, der Reisepass ca. 4 – 6 Wochen.
Was wird zur Beantragung des Personalausweises / Reisepasses benötigt?
Zur Beantragung muss ein biometrisches Passfoto, welches nicht älter als 6 Monate sein sollte, mitgebracht werden.
Außerdem ist entweder das bisherige Dokument oder die Geburtsurkunde mitzubringen.
Falls nicht beide sorgeberechtigte Elternteile anwesend sein können, muss eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils ausgefüllt und unterschrieben werden und eine Kopie des Personalausweises beigefügt werden.