Nutzfeuer /Zweckfeuer untersagt
Das Ordnungsamt informiert:
Bis auf Weiteres (Ende April 2020) werden keine Zweckfeuer / Nutzfeuer genehmigt. Von dieser Regelung betroffen sind Feuer im Sinne der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen. Private Grillfeuer sind hiervon nicht betroffen.