Bundeswehrübung »PHOENIX« - zeitweise erhöhter Fahrzeug- und Flugbetrieb möglich
Übung mit Kampfhubschraubern im Raum Mittel- und Nordhessen
Die Bundeswehr führt im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 die Übungsreihe „PHOENIX“ durch. Dabei übt das Kampfhubschrauberregiment 36 „Kurhessen“ die Bodenunterstützung von Kampfhubschraubern des Typs TIGER im Rahmen des Aufgabenspektrums der Landes- und Bündnisverteidigung.
Nach den vorliegenden Informationen können von der Übung auch Bereiche des Lahn-Dill-Kreises und des Landkreises Marburg-Biedenkopf betroffen sein. Auch Wetzlar gehört nach Angaben der Bundeswehr zu den möglichen Übungsgebieten. Damit kann es auch im Umfeld der Gemeinde Lahnau zeitweise zu militärischem Fahrzeug- und Flugbetrieb kommen.
Vorgesehen sind Übungstage im freien Gelände mit etwa 20 bis 30 Soldatinnen und Soldaten am Boden sowie mehreren Fahrzeugen. Je nach Übungstag können zwei bis sechs Hubschrauber eingesetzt werden. Die Bundeswehr weist darauf hin, dass die konkreten Übungstage und -orte im Voraus nicht vollständig festgelegt werden können. Insgesamt sind bis zum Jahresende maximal 30 Übungstage vorgesehen.
Nach aktueller Auskunft der Bundeswehr gegenüber der Wetzlarer Neuen Zeitung liegt der Schwerpunkt der Übung in Mittelhessen voraussichtlich in der 46. Kalenderwoche, vom 9. bis 15. November 2026. Die Übung findet grundsätzlich tagsüber statt; ein Nachtflugbetrieb ist nach den derzeitigen Angaben nicht vorgesehen.
Während der Übung kann es insbesondere durch Hubschrauberflüge sowie durch militärische Fahrzeuge zu einem erhöhten Fahrzeug- und Flugbetrieb und damit verbundenen Lärmbelästigungen kommen. Die Bundeswehr bemüht sich, die Auswirkungen auf die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Autobahnen und dicht besiedelte Bereiche sollen nach Möglichkeit ausgespart werden.
Anmeldung von Manöverschäden
Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Grundstücken werden gebeten, Schäden, die möglicherweise durch die Übung entstanden sind, zeitnah bei der Gemeindeverwaltung Lahnau zu melden.
Die Meldung sollte möglichst genaue Angaben enthalten zu:
- dem Schadensort,
- dem Schadenszeitpunkt und
- dem Schadensumfang.
Die Gemeinde wird die eingegangenen Meldungen an die zuständigen Stellen zur weiteren Prüfung und Bearbeitung weiterleiten.
Verhalten bei Fundmunition
Beim Auffinden von Munition, Munitionsteilen oder sonstigen militärischen Gegenständen wird um besondere Vorsicht gebeten.
Bitte beachten Sie:
- Fundgegenstände nicht berühren, aufnehmen oder bewegen.
- Einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
- Die Fundstelle nach Möglichkeit kennzeichnen, ohne den Gegenstand zu berühren.
- Den Fund unverzüglich der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde melden.
Die Mitnahme von Fundmunition und Munitionsresten ist verboten und kann lebensgefährlich sein.
Die Gemeinde Lahnau bittet die Bevölkerung um Verständnis für die Durchführung der Ausbildungsmaßnahme und die damit möglicherweise verbundenen Beeinträchtigungen.
Gemeindevorstand der Gemeinde Lahnau