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12.01.2022

Nr. 006/2022, 12. Januar 2022
Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Wenn die Inzidenz über 350 steigt

Landrat Wolfgang Schuster appelliert, Kontakte zu minimieren, um kritische Infrastruktur aufrecht zu erhalten

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Am heutigen Mittwoch, 12. Januar 2022, erreicht die Zahl der gemeldeten Corona-Neuinfektionen einen Höchststand. Das RKI meldet deutschlandweit über 80.000 Fälle. Damit steigt die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz auf 408. Auch im Lahn-Dill-Kreis ist ein starker Anstieg zu verzeichnen. So erreicht der Landkreis mit Stand heute seinen höchsten Inzidenzwert in der Pandemie: 283,38. Dabei sei die Omikron-Variante des Corona-Virus immer mehr auf dem Vormarsch, wie der Leiter des Gesundheitsamtes, Christian Müller, bestätigte.

Wenn der Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen über 350 liegt, greift die Hotspot-Regelung des Landes Hessen ab dem nächsten Tag nach Bekanntgabe durch das Land. Der Lahn-Dill-Kreis und die Kommunen bereiten sich aktuell auf diesen Fall vor.

Landrat Wolfgang Schuster appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich dringend an die bestehenden Regeln und Empfehlungen zu halten und vor allem die Kontakte weitgehend zu reduzieren. „Es ist jetzt entscheidend, gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Ich danke all denen in unserem Landkreis, die sich vorbildlich verhalten und uns damit sehr unterstützen. Aber, es ist noch nicht vollbracht. Wir alle müssen weitermachen! Wir müssen unsere Kontakte drastisch auf ein Minimum reduzieren – überall dort, wo es uns möglich ist. Wir müssen auf Abstände achten. Wo dies nicht möglich ist, müssen wir Masken tragen. Es ist ernst“, macht Schuster deutlich.

Die große Sorge: Zu viele Menschen infizieren sich gleichzeitig mit dem Corona-Virus und fallen an wichtigen Stellen aus. „Rettungsdienst, Feuerwehren, Wasserversorgung, Abfallentsorgung, wichtige Lieferketten – wenn die Einsatzkräfte und Angestellten in Quarantäne sind, wer macht dann ihren Job? Wir müssen gut vorbereitet sein“, betont Schuster. Er begrüßt es deshalb sehr, dass die Quarantäneregelung verkürzt werden soll. Das könnte nach Angaben der Bundesregierung in der kommenden Woche der Fall sein.

Tritt die Hotspot-Regelung in Kraft müssen in Einkaufszentren und in Fußgängerzonen durchgängig medizinische Masken getragen werden. Der Kreis wird die betroffenen Bereiche der Fußgängerzonen durch eine Allgemeinverfügung festlegen. Die Städte und Gemeinden schlagen die Bereiche vor und werden gebeten, die Bereiche zusätzlich zu beschildern. Hinzu kommt ein Alkoholkonsumverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten. Auch diese Orte werden durch den Kreis nach Vorschlägen der Städte und Gemeinden mit der Allgemeinverfügung bekannt gemacht. Der Kreis bittet die Städte und Gemeinden, auch diese Bereiche zu beschildern.  

Eine ganz wesentliche Änderung betrifft den Freizeitbereich. Dort gilt für das Betreten der Einrichtungen draußen grundsätzlich 2G und in Innenbereichen 2G-Plus. 2G bedeutet, dass lediglich Personen eingelassen werden dürfen, die vollständig geimpft oder genesen sind, während bei 2G-Plus auf jeden Fall auch von den Geimpften und Genesenen ein negativer Test vorgelegt werden muss. Der Test kann durch den Nachweis der Booster-Impfung ersetzt werden. Der Landkreis hat für die Nutzung der Kreisgebäude und Plätze mit den nutzenden Vereinen geregelt, dass streng beachtet wird, dass diese Zutrittsregelungen eingehalten werden, und dass in den Gebäuden insbesondere die Maskenpflicht beachtet wird, die lediglich bei der unmittelbaren Sportausübung nicht gilt.

Diese Regeln hat das Land Hessen festgelegt (Stand 28. Dezember 2021):

-          An belebten Orten und Plätzen, die die Kommunen selbst festlegen, gilt dann ein Alkoholverbot.

-          In den Fußgängerzonen und in Einkaufszentren wird das Tragen einer Maske zusätzlich verpflichtend.

-          Bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich, unter anderem auf dem Sportplatz, in den Sporthallen, im Schwimmbad, in der Sauna, im Fitnessstudio, im Kino oder Theater, im Tierpark, Zoo, botanischen Gärten, in den Spielhallen und Wettvermittlungsstellen, in Museen, Schlössern, Galerien und Gedenkstätten gilt die 2G-Plus-Regel für innen (geimpft und getestet) und die 2G-Regel für draußen.

-          Gleiches gilt auch für die Gastronomie und bei touristischen Übernachtungen.

-          Prostitutionsstätten müssen schließen.

-          Die Hotspot-Regeln treten außer Kraft, sobald das Land bekannt gibt, dass der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.

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