Trauerfeiern in der Gemeinde Lahnau
In der Gemeinde Lahnau können Trauerfeiern unter den nachfolgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:
• Bestattungen mit Sarg: 10 Teilnehmer einschließlich Bestatter/in, Geistliche/r oder freier Redner/in, und Bediensteter der Gemeinde.
• Urnenbeisetzungen: 10 Teilnehmer einschließlich Bestatter/in, Geistliche/r oder freier Redner/in und Bediensteter der Gemeinde.
• Führen einer Anwesenheitsliste
• Keine Durchführung in den Trauerhallen (Trauerfeiern unter freiem Himmel auf dem Friedhof können eine sinnvolle Alternative darstellen)