Sprungziele
Seiteninhalt

Mängelmelder

Meldung eintragen
Karte wird geladen...

Es wurde 1 Meldung gefunden

In Bearbeitung
Eintrag vom 18.05.2026

Taunusstraße 3, 35633 Dorlar

Anforderungen gemäß VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nicht eingehalten Es dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden, oder solche, die das Bundesministerium für Verkehr [...] zulässt. Die Formen der Verkehrszeichen müssen den Mustern der StVO entsprechen. Die Ausführung der Verkehrszeichen darf nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen. Als Schrift ist die Schrift für den Straßenverkehr gemäß DIN 1451, Teil 2 zu verwenden. Die Farben müssen den Bestimmungen und Abgrenzungen des Normblattes "Aufsichtfarben für Verkehrszeichen" DIN 6171 entsprechen. Verkehrszeichen, ausgenommen solche für den ruhenden Verkehr, müssen rückstrahlend oder von außen oder innen beleuchtet sein. Das gilt auch für Verkehrseinrichtungen nach § 43 Absatz 3 Anlage 4 und für Zusatzzeichen. Werden Zusatzzeichen verwendet, müssen sie wie die Verkehrszeichen rückstrahlend oder von außen oder innen beleuchtet sein. Anforderungen gemäß RSA 21 Teil A Abschnitt 2.1 Abs. 2 Die Ausführung von Verkehrszeichen darf auch an Arbeitsstellen nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen (Rn. 18 VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43). Verkehrszeichen, ausgenommen solche für den ruhenden Verkehr und Markierungen, müssen grundsätzlich mit Folien mindestens der Reflexionsklasse RA2 nach DIN 67520:2013-10 ausgestattet werden. Bitte für korrekte Ausführung der Beschilderung sorgen. Auch entsprechende Einhaltung der Vorbereitungszeit für Anwohner. Typisch sind hier 72 Stunden.

Kategorie: Verkehr

Seite zurück Nach oben