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04.11.2020

Wichtiger Hinweis der Gemeinde Lahnau:

Durch die ab dem 02.11.2020 in Kraft getretene sowie am 05.11.2020 in Kraft tretende Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 02.11.2020 folgende neue Regelungen für die Gemeinde Lahnau getroffen.

Alle gemeindeeigenen Liegenschaften inkl. der Sportanlagen werden ab dem 02.11.2020 geschlossen.
Nicht dringend notwendige Ausschuss- und Beiratssitzungen sollten abgesagt werden.
Die Sitzungen der Gemeindevertretung sollen in der Lahnauhalle durchgeführt werden.
Das JUZ in Dorlar wird geschlossen.
Gemeinsam mit den Kirchengemeinden ist eine maximale Anzahl von 10 Personen pro Trauerfeier sowohl in den Trauerhallen als auch auf dem Friedhof beschlossen worden.

Diese Regelungen gelten insbesondere für folgende Einrichtungen:

Für den Ortsteil Atzbach:
- Bürgerhaus Atzbach (großer und kleiner Saal)
- Trauerhalle Friedhof Atzbach

Für den Ortsteil Dorlar:
- Gemeinschaftshaus Dorlar
- Trauerhalle Friedhof Dorlar

Für den Ortsteil Waldgirmes:
- Lahnauhalle nebst Anbau
- Gemeinschaftshaus Waldgirmes
- Grillhütte Waldgirmes
- Trauerhalle Friedhof Waldgirmes
- ehemalige Verwaltungsstelle Waldgirmes


Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lahnau

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