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26.03.2020

Abfallregeln für Quarantäne-Haushalte

Die Abfallwirtschaft Lahn-Dill rechnet mit einem verstärkten Aufkommen an Abfällen, die mit Coronaviren kontaminiert sind oder sein könnten. Außer in den Einrichtungen des Gesundheitsdienstes fallen diese in allen Haushalten an, in denen Infizierte in häuslicher Quarantäne leben. Hier kommt den Bürgern eine wichtige Rolle zu. Auf Empfehlung der hessischen Landesregierung sind in Quarantäne-Haushalten folgende Regeln einzuhalten:

• Sämtliche Rest- und Bioabfälle, die kontaminiert sein könnten, sollten in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben und dann über die Restabfalltonne entsorgt werden. Die Abfallsäcke sollten fest verknotet oder zugebunden werden. Bitte keine losen Taschentücher oder ähnliches in die Restabfalltonne werfen.

• Bei der Getrenntsammlung von Altpapier und Leichtverpackungen (Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass möglichst drei Tage vor dem Abholtermin keine weiteren Abfälle eingefüllt werden. An diesen könnten noch Viren anhaften.

• Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Auch eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.

„Es ist jetzt wichtig, dass die Mitarbeiter der Abfallentsorgungseinrichtungen sowie das Personal der Abfallsammelfahrzeuge einem möglichst geringen Infektionsrisiko ausgesetzt werden“, erklärt der 1. Betriebsleiter der Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Frank Dworaczek. Denn in Zeiten von Corona ist eine geordnete Abfallentsorgung insbesondere aus hygienischen, derzeit gar seuchenhygienischen Gründen ein wesentlicher Faktor für das Funktionieren der Infrastruktur.

Mehr Informationen zur Abfallentsorgung im Lahn-Dill-Kreis gibt es unter www.awld.de .

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