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30.09.2021

3G-Regel im Hallenbad Waldgirmes

Bei dem Besuch unseres Hallenbades in Waldgirmes ist bei Einlass nachzuweisen, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Corona-Virus vorliegt (Negativnachweis).

Die Vorlage kann nach § 3 Abs. 1 CoSchuV erfolgen durch:

  • Impfnachweis
  • Genesenennachweis
  • Testnachweis (für Personen ab 6 Jahren)

-        Negativer Antigen-Schnelltest mit Nachweis vom Testcenter (24 Std. gültig)

-        Negativer PCR-Test (48 Std. gültig)

-        Nachweis der regelmäßigen Testung für Schüler*innen, z.B. Testheft mit Eintragung der Schule oder Lehrkräfte

-        Nachweis eines negativen Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (24 Std. gültig)

Die Vorlage eines Negativnachweises gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren und nicht für Kinder, die noch nicht eingeschult worden sind.

Selbsttest, die Personen ohne Qualifikation nach MPBetreibV durchführen, haben keine Gültigkeit.

Wir bitten um Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch.

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