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14.03.2020

Wichtiger Hinweis der Gemeinde Lahnau:
Schließung der Kindertageseinrichtungen

Ab Montag, den 16.03.2020 bis vorerst Sonntag, 19.April 2020 (Ende der hessischen Osterferien) bleiben hessische Kitas, Kindertagespflegeeinrichtungen und Schulen geschlossen. Die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen Storchenwiese, Lummerland, Nest und Nordentchen werden, dem entsprechend ab Montag den 16.03.2020, bis auf weiteres geschlossen. Die Gemeinde Lahnau bietet eine Notbetreuung in der Kindertageseinrichtung Lummerland, Steinsköppel 2, 35633 Lahnau OT Dorlar für Kinder, deren Erziehungsberechtigte beide oder der/die allein Erziehungsberechtigte besonderen Personengruppen angehören. 

Dies sind:

  • Angehörige des Polizeivollzugsdienstes
  • Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und Vollzugsaufgaben wahrnehmen
  • Angehörige von Feuerwehren
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz
  • Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
  • Bedienstete von Rettungsdiensten
  • Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes
  • Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in medizinischen und pflegerischen Berufen arbeiten, insbesondere
  • Altenpflegerinnen und Altenpflege
  • Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer
  • Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Apothekerinnen und Apotheker
  • Desinfektorinnen und Desinfektoren
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Hebammen
  • Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer
  • Medizinische Fachangestellte
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten
  • Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinischtechnischer Assistenten für Funktionsdiagnostik
  • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
  • Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten
  • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
  • Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten
  • Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes
  • Soldatinnen und Soldaten
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Zahnmedizinische Fachangestellte
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbar in den Sektoren nach § 6 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz tätig sind. Dabei bleiben die Schwellenwerte der Anhänge 1,2,4 und 5 außer Betracht.

Für eine genauere Auskunft wenden Sie sich bitte zunächst telefonisch an die Leitung der Kindertageseinrichtungen, Frau Schmitt-Zizka.

ACHTUNG: Diese Ausnahme gilt nicht, wenn Ihr Kind

  • Krankheitssymptome aufweist
  • in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind
  • sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind
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