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26.11.2021

Stellvertretende Schiedsperson für das Schiedsamt Lahnau II (Dorlar) gesucht!

Die Position der stellvertretenden Schiedsperson des Schiedsamtes Lahnau II für den OT Dorlar ist neu zu besetzen. Interessierte Bürger/innen für dieses Ehrenamt können sich bei der Gemeindeverwaltung Lahnau schriftlich oder telefonisch bei Herrn Gnädig, Tel. 9644-20, E-Mail p.gnaedig@lahnau.de oder Frau Schneider, Tel. 9644-13, E-Mail g.schneider@lahnau.de melden.
Nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung erfolgt die erforderliche Ernennung.

Nachstehend veröffentlichen wir einen Artikel über das Schiedsamt, aus dem nähere Einzelheiten hervorgehen.

Schlichten statt Richten!

Das Schiedsamt

Zunehmend werden Streitigkeiten - auch in Bagatellsachen - ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht am Ende dieses Weges - trotz des im wahrsten Sinne des Wortes "erstrittenen" Urteils - vor einem Scherbenhaufen.
Die Rechtsfrage ist zwar zu seinen Gunsten entschieden, die menschlichen Beziehungen sind  aber oftmals für immer zerstört. Hier stellt sich die Frage, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen nicht für die Beteiligten sinnvoller wäre. Viele Bürger teilen deshalb die Auffassung, dass "sich vertragen" besser als klagen ist. Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten bietet das Schiedsamtsgesetz die Hilfe der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes an, die sich in Jahrzehnten als Schlichter bewährt haben.

Falls also eine Auseinandersetzung unausweichlich ist und deren Schlichtung zu den Aufgaben eines Schiedsamtes gehört, gilt die Empfehlung, sich vertrauensvoll an die zuständige Schiedsfrau oder den zuständigen Schiedsmann zu wenden. Diese werden sicherlich einen Weg wissen, wie sich die Einigung kostengünstig ohne Gericht und Papierkrieg zur beiderseitigen Zufriedenheit erreichen lässt.

Amt und Aufgabe

Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden von der Gemeindevertretung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.

Zuständigkeit

Gerichte sind wichtig aber nicht immer notwendig!
Bei vielen kleinen Strafsachen muss der "Verletzte" erst einmal zum Schiedsamt, ehe Privatklage vor dem Strafgericht erhoben werden darf. Diese Schlichtungsverhandlungen - z. B. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung - finden oft schon nach wenigen Tagen statt. Über die Hälfte der Fälle werden dabei durch eine rechtsverbindliche Schlichtung beigelegt, so dass die Gerichte nicht mehr bemüht werden müssen.

Das Schiedsamt ist zuständig für alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z. B. Nachbar-schaftsstreitigkeiten) und bei folgenden Strafdelikten:

Beleidigung

Körperverletzung

Sachbeschädigung

Hausfriedensbruch

Bedrohung und

Verletzung des Briefgeheimnisses

Für diese 6 Delikte ist eine Schiedsamtsverhandlung vor dem Einreichen einer Privatklage obligatorisch vorgeschrieben.

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