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13.07.2020

Nr. 214/2020, 13. Juli 2020
Der Lahn-Dill-Kreis informiert:Soforthilfe für Vereine im Lahn-Dill-Kreis

Zuschüsse für durch die Corona Krise in existenzielle Not geratene Vereine / Anträge können bis zum 31. Oktober 2020 gestellt werden

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Für im Lahn-Dill-Kreis ansässige Sportvereine, Kultureinrichtungen und Initiativen kann der finanzielle Ausfall durch die Einschränkungen während der Corona Krise schnell existenzbedrohend werden. Aufgrund des Vereins- und Steuerrechts könne Vereine nicht, wie etwa Kapitalgesellschaften, Rücklagen bilden, auf die sie in Krisenzeiten zurückgreifen. Sport- und Kulturveranstaltungen und damit verbundene Erlöse bilden wesentlichen Einnahmequellen, um fortlaufende Kosten wie zum Beispiel Strom-, Gas- und Wasserrechnungen oder auch Darlehen für Vereinsstätten und andere Einrichtungen bedienen zu können.

Roland Esch, Erster Kreisbeigeordneter: „Ergänzend zum Programm der Hessischen Landesregierung ‚Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit‘, möchte der Lahn-Dill-Kreis mit dem Sofortprogramm für Vereine seinen Teil dazu beitragen, den finanziellen Schaden abzufedern.“ Und weiter: „Der Wunsch nach Alltag und Gemeinschaft wird nach Ende der alle Menschen in der Region betreffenden Einschränkungen in besonderer Weise durch die Vereinslandschaft unseres Landkreises befriedigt werden. Diese Vereinslandschaft wird wieder seine herausragende gesellschaftliche Rolle einnehmen. Hierfür ist es geboten, mit finanzieller Absicherung durch Kreismittel gefährdete Vereine zu unterstützen.“

Unterstützung durch den Lahn-Dill-Kreis
Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel wurde durch den Kreistag des Lahn-Dill-Kreises mit Beschluss vom 18. Mai 2020 auf 100.000 Euro festgelegt. Die Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Kreises, so genannte „Billigkeitsleistungen nach § 100 HGO“, die nur auf Antrag gewährt werden können; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Antragsteller sollen alle Möglichkeiten der Selbsthilfe und bestehender sonstiger Finanzierungsquellen wie Zuwendungen, insbesondere im Rahmen des Förderprogrammes zur „Weiterführung der Vereines- und Kulturarbeit des Landes Hessen“ oder Spenden Dritter ausschöpfen. Über die Höhe einer Zuwendung entscheidet der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises.

Antragsberechtigt sind
• im Lahn-Dill-Kreis ansässige und
• in mehr als einer dem Lahn-Dill-Kreis angehörigen Gemeinde aktiv tätige Vereine und Organisationen,
• deren Zweck auf kulturellem, sozialem, sportlichem oder dem Gebiet des Umweltschutzes liegt und
• die durch die Corona-Pandemie oder die zu deren Bekämpfung getroffenen Maßnahmen Existenzbedrohung nachweisen können.

Art der Förderung
Grundsätzlich sind existenzbedrohliche Liquiditätsengpässe förderfähig, die nach dem 11. März 2020 entstanden und auf die Einschränkungen durch die Corona Krise zurückzuführen sind. Der Lahn-Dill-Kreis fördert existenzbedrohlich Liquiditätsengpässe. Ein existenzbedrohlicher Liquiditätsengpass liegt vor, wenn Forderungen zu begleichen sind, für deren Begleichung absehbar keine liquiden Eigenmittel (u. a. Ansparungen, Rücklagen und Mitgliedsbeiträge) zur Verfügung stehen, obwohl deren Eingang geplant ist/war. Zu den aus den Eigenmitteln zu deckenden Forderungen zählen:

• Mitgliederverwaltung und -betreuung (z. B. Lizenzen für Vereinssoftware)
• Verbandsabgaben
• Mieten, Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten)
• Instandhaltungen, soweit die Aufträge vor dem 11. März 2020 erteilt wurden
• Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o. ä.)

Der Liquiditätsengpass des Vereins bzw. der Einrichtung ist durch den Antragssteller mittels geeigneter Angaben darzulegen. Es besteht kein Rechtsanspruch!

Antragsverfahren
In Not geratene Vereine oder Organisationen können mit dem Formular „Zuschussantrag zur Unterstützung für durch die Corona-Krise in existenzielle Not geratene Vereine im Lahn-Dill-Kreis“ einen Antrag stellen, der bis zum 31. Oktober 2020 zu richten ist an den Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises; Stabsstelle, Sport, Kultur und Ehrenamt; Karl-Kellner-Ring 51; 35576 Wetzlar.

Alle Informationen zum Soforthilfe-Programm sind in der „Richtlinie zur Unterstützung für durch die Corona Krise in existenzielle Not geratene Vereine im Lahn-Dill-Kreis (Stand: 1. Juli 2020) zusammengefasst und auf der Homepage des Lahn-Dill-Kreises zu finden.

Eingehende Anträge werden bis zum Ende der Antragsfrist 31. Oktober 2020 gesammelt und dem Kreisausschuss zur Entscheidung vorgelegt. In Ausnahmefällen kann durch den zuständigen Dezernenten eine Bewilligung in vorläufiger Höhe ausgesprochen werden, um einen dringlichen Liquiditätsengpass zu überbrücken. Bei dieser vorläufigen Bewilligung besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung durch den Kreisausschuss. Die Gefahr einer eventuellen Rückerstattung muss dabei in Kauf genommen werden.




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