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19.05.2020

Regelungen zur schrittweisen Öffnung
gemeindeeigener Liegenschaften

Am 07.05.2020 wurde die Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des
Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebs-
beschränkungsverordnung) beschlossen, welche am 09.05.2020 in Kraft getreten ist.
Diese Verordnung regelt die stufenweise Rückkehr zur Normalität, welche unter den gegeben Pandemiebedingungen annehmbar sind.
Trotz aller Lockerungen geht es in erster Linie weiterhin um die Eindämmung des SARS-CoV-2 Virus. Alle bereits
getroffenen Maßnahmen, und diese die noch folgen, dienen in erster Linie dem Schutz der Bevölkerung und der
Überlastung des Gesundheitssystems sowie der in diesen Bereichen Beschäftigten Personen.

Unter Einhaltung der individuellen Hygienekonzepte hat sich der Gemeindevorstand dafür ausgesprochen die
gemeindeeigenen Liegenschaften schrittweise und überwiegend für die Vereine zu öffnen.

Trauerhallen und Bestattungen

Die Trauerhallen werden ab dem 25.05.2020 wieder geöffnet. Hierbei wird empfohlen die Bestattung im engsten
Familienkreis abzuhalten. Der Zutritt zur Trauerhalle ist auf max. 16 Personen begrenzt. Es ist darauf zu achten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes und eventuell des weiteren Hausstandes, eingehalten wird. Zwischen den Personen dürfen keine Gegenstände
entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden. Ein entsprechendes Hygienekonzept ist nach
Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes vorzuhalten und anzuwenden.

Dorfgemeinschaftshaus Dorlar, Gemeinschaftshaus Waldgirmes sowie Bürgerhaus Atzbach

Ab dem 25.05.2020 können die Häuser durch die Vereine wieder genutzt werden. Ausgeschlossen sind jedoch
Gesangsveranstaltungen und Vereinsfeiern. Seitens der Vereine sind entsprechende Hygienekonzepte vorzulegen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen ist einzuhalten. Die Verantwortung über die Einhaltung der
Hygienekonzepte obliegt dem jeweiligen Veranstalter.

Lahnauhalle

Die Lahnauhalle bleibt vorerst geschlossen. Der Anbau wird für Orchesterproben geöffnet. Hierfür ist ein geeignetes Hygienekonzept vorzulegen.

Sportplätze

Die Sportplätze werden ab dem 25.05.2020 ausschließlich für den Vereinssport wieder geöffnet. Ein Wettkampfbetrieb ist nicht zugelassen. Der Betrieb ist nur gestattet, wenn er kontaktfrei ausgeübt wird und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen eingehalten werden kann. Die Vereine haben ein entsprechendes Hygienekonzept, nach den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes, aufzustellen und vorzulegen.

Grillhütte

Die Grillhütte in Waldgirmes bleibt vorerst geschlossen.

Rathaus

Das Rathaus bleibt für den Publikumsverkehr geschlossen. Terminvereinbarungen sind im dafür eingerichteten Bürgerbüro möglich. Die Erreichbarkeit via Telefon und E-Mail ist sichergestellt. Zusätzlich können Sie direkt über unser
Bürgerserviceportal auf www.lahnau.de Kontakt aufnehmen und Anträge online stellen.

Für alle Einrichtungen gilt, dass Anwesenheitslisten mit den Kontaktdaten (Vorname, Name und Telefonnummer) unter Einhaltung der datenschutzrelevanten Grundlagen, zu führen sind. Dies ist nötig um bei
einer Ansteckung die Infektionsketten effektiv nachverfolgen zu können.

Vor einer entsprechenden Nutzung ist eine Kontaktaufnahme mit dem Ordnungsamt, Herrn Gnädig, vorzunehmen. (Siehe Reiter rechts)

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