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29.07.2020

Reduzierte Umsatzsteuersätze in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020

Unter anderem reduziert sich der Umsatzsteuersatz für Wasser befristet ab dem 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 7 Prozent auf 5 Prozent.
Da die Umsatzsteuer erst mit dem Ablauf des Voranmeldezeitraums der Ausführung des Umsatzes entsteht, werden die Lieferungen von Wasser auch erst am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums als ausgeführt behandelt.

Für alle Anschlusspflichtigen in Lahnau bedeutet dies, dass die Gemeinde Lahnau keinen Zählerstand zum 30.06.2020 benötigt. Der Jahresverbrauch wird - wie gewohnt - zum Jahresende ermittelt. Die bisherigen Vorauszahlungsbescheide behalten ihre Gültigkeit.

Mit der Verbrauchsabrechnung 2020 wird die Umsatzsteuer entsprechend korrigiert und für den gesamten Zeitraum 2020 mit dem befristet gesenkten Umsatzsteuersatz von 5 Prozent berechnet. Die Umsatzsteuersenkung wird somit automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.

Voraussetzung ist hierfür auch eine formale Satzungsänderung die derzeit vorbereitet wird.

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