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18.03.2021

Ortsgericht Lahnau II (Dorlar)

Besetzung von neuen Mitgliedern

Jedes Ortsgericht ist mit einem Ortsgerichtsvorsteher/in und wenigstens vier Ortsgerichtsschöffen besetzt. Die Ortsgerichtsmitglieder werden von der Gemeinde nach entsprechender Wahl durch die Gemeindevertretung vorgeschlagen und vom Amtsgerichtspräsidenten zw. -direktor ernannt.

Das Ortsgericht Lahnau II sucht neue Beisitzer und möchte auf diesem Weg für dieses sehr interessante Ehrenamt begeistern und werben.

Aufgaben des Ortsgerichts

Die Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften ist ein wichtiger Service, den die Ortsgerichte für die Bürgerinnen und Bürger leisten.

Die öffentliche Unterschriftsbeglaubigung des Ortsgerichtsersetzt hier die in anderen Bundesländern oft erforderliche Mitwirkung einer Notarin oder eines Notars. Dies ist insbesondere bei Eintragungs- oder Löschungsbewilligungen beim Grundbuchamt, bei Anmeldungen zur Eintragung in das Handels- oder Vereinsregister sowie bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen von Bedeutung.

Für die Beglaubigung der Abschriften von Urkunden oder Zeugnissen muss dem Ortsgericht das Original mit vorgelegt werden.

Schätzungen sind eine vielgenutzte Dienstleistung der Ortsgerichte. Auf Antrag einer Beteiligten oder eines Beteiligten oder einer Behörde schätzt das Ortsgericht den Wert bebauter und unbebauter Grundstücke, beweglicher Sachen, von Nutzungen und Rechten an einem Grundstück sowie den Wert von Früchten, die vom Boden noch nicht getrennt sind. Sind sich zum Beispiel Mitglieder einer Erbengemeinschaft bei einer Erbauseinandersetzung nicht über den Wert eines Grundstücks einig, so kann beim Ortsgericht eine Schätzung beantragt werden. Über die vorgenommene Schätzung wird eine Schätzungsurkunde erstellt, die unter anderem die Grundstücksgröße, den Bodenwert, die Bauart und den Wert der darauf befindlichen Bauwerke sowie den Gesamtwert enthält. In Schätzungssachen werden drei Ortsgerichtsmitglieder tätig, die auch die Schätzungsurkunde zu unterzeichnen haben. Für die Schätzung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben, die vom Verkehrswert abhängig ist sowie die entstandenen Auslagen berechnet. Die Mitwirkung bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen von Grundstücken und der Einrichtung fester Grenzzeichen gehört gleichfalls zum Aufgabenbereich der Ortsgerichte. Dies geschieht auf Antrag einer Beteiligten oder eines Beteiligten oder einer Behörde. Auch hier werden drei Ortsgerichtsmitglieder tätig.

Nachlasssicherungen fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Ortsgerichte. Dies insbesondere dann, wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder die Gefahr besteht, dass Unbefugte sich widerrechtlich das Erbe aneignen könnten. Zur Sicherung des Nachlasses kann die Ortsgerichtsvorsteherin oder der Ortsgerichtsvorsteher Wertsachen an sich nehmen, eine Liste der vorgefundenen Gegenstände aufzeichnen und die Wohnung versiegeln. Die Ortsgerichtsvorsteherin oder der Ortsgerichtsvorsteher hat zu diesen Maßnahmen ein weiteres Mitglied des Ortsgerichts zuzuziehen sowie am Ort anwesende Erben oder Verwandte des Erblassers oder geeignete Auskunftspersonen zu laden. Die Nachlasssicherung geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Nachlassgericht, dem das Ortsgericht die im Nachlass vorgefundenen Testamente, Barmittel, Wertpapiere und Kostbarkeiten abzuliefern hat. In Einzelfällen – insbesondere dann, wenn keine Angehörigen vorhanden sind – hilft das Ortsgericht auch bei der Unterbringung von Haustieren oder der Auflösung des Hausstandes.

Falls wir nun Ihr Interesse geweckt haben steht Ihnen die Ortsgerichtsvorsteherin Frau Brigitte Sauter-Hill für Rückfragen unter 06441/669592 oder b.sauter-hill-geo@gmx.de (E-Mail: Im Betreff bitte Ortsgericht angeben).

Bewerbungen gerne auch an hauptamt@lahnau.de




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