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13.05.2020

Nr. 163/2020, 13. Mai 2020

Der Lahn-Dill-Kreis informiert:
Lahn-Dill-Kreis gibt Gastronomen Corona-Checkliste an die Hand
Gaststätten dürfen wieder öffnen / Landkreis und Kommunen arbeiten Hand in Hand zur einheitlichen Regelung der aktuellen Lockerungsmaßnahmen

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Im Lahn-Dill-Kreis dürfen Gaststätten ab dem 15. Mai 2020 wieder öffnen. Grundlage dieser Lockerung ist die aktuelle Verordnung der Hessischen Landesregierung vom 7. Mai 2020. Um die Gaststätten-Betreiber im Landkreis zu unterstützen, hat die Kreisverwaltung in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine Checkliste sowie einen Hygieneplan zu den Öffnungsauflagen entworfen. „Das einheitliche, landkreisweite Vorgehen macht Sinn. Unsere Gastronomen haben mit der Checkliste eine kompakte Zusammenfassung der aktuellen Auflagen und können sich strukturiert auf die Öffnungen ihrer Betriebe am kommenden Freitag vorbereiten“, fasst Landrat Wolfgang Schuster am Mittwochvormittag zusammen. Laut Landesverordnung haben alle Gaststättenbetreiber zudem ein individuelle Hygienekonzept zu entwickeln. „Auch hier haben wir vorgearbeitet und möchten unseren Wirten ein Papier an die Hand geben, das sie unkompliziert an ihre jeweiligen Gegebenheiten anpassen können und das auch sicherstellen soll, dass die sinnvollen Hygienemaßnahmen auch wirklich weiter aus Sorge und Fürsorge beachtet werden“, ergänzt Kreis-Gesundheitsdezernent Stephan Aurand.

Im Rahmen der Versammlung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Lahn-Dill-Kreises am heutigen Mittwoch hat der Landrat die Checkliste und das Hygienekonzept vorgestellt. Die beiden Dokumente stehen den Gastronomen im Landkreis ab sofort unter www.lahn-dill-kreis.de/corona  zum Download zur Verfügung und sind zusätzlich in den Rathäusern der Kommunen ausgelegt. „Wir dürfen nicht vergessen, dass alle Lockerungen, die jetzt kommen, ein Kompromiss sind. Die Pandemie ist noch nicht vorbei und wird uns noch eine Weile begleiten. Wir müssen lernen mit dieser Situation zu leben. Die Punkte auf der Checkliste sind zwingend einzuhalten – mehr denn je geht es um einen verantwortlichen Umgang mit der Thematik“, appelliert der Landrat.
Es sei Disziplin gefordert. „Nur, wenn sich Gaststättenbetreiber und Gäste an die Regelungen halten, kommen wir voran und können die nunmehr begonnene vorsichtige Öffnung auch beibehalten. Die Zahl der Infizierten im Lahn-Dill-Kreis sollte den errechneten Grenzwert nicht überschreiten. Wir sollten alles dafür tun, damit die erreichten Lockerungen nicht wieder zurückgenommen werden“, unterstreicht Kreis-Wirtschaftsdezernent Wolfram Dette.

Hygiene und Abstand unerlässlich
Das oberste Gebot ist auch für die Gastronomie die Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Abstandregelungen. Der Verzehr von Speisen und Getränken kann sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einer Gaststätte stattfinden. Pro fünf Quadratmeter darf ein Gast bewirtet werden. Zwischen den Gästen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Gäste sind verpflichtet ihre Kontaktdaten anzugeben, um im Ernstfall eine Nachverfolgung von möglichen Infektionen zu ermöglichen. Das Servicepersonal und die Küchenkräfte haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und sind in Hygienemaßnahmen zu schulen. Zudem sind Aushänge zu den erforderlichen Hygiene- und Abstandsregelungen gut sichtbar in der Lokalität anzubringen. Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung müssen entfernt werden, wie beispielsweise Salz-, Pfeffer- und Zuckerstreuer.

„Sollten sich Gaststätten nicht an die Verordnungen halten, drohen eine Anzeige und Bußgelder. Eine sofortige Schließung und der Entzug der Gaststättenerlaubnis sind die weitere Konsequenz“, betont Wolfgang Schuster. Es gehe nicht darum, jemandem etwas Böses zu wollen, es gehe weiterhin – und ganz besonders im Zuge der neuen Lockerungen – um die Sicherheit der Bevölkerung und die Stabilität des Gesundheitssystems. Mehr Lockerungen bedeuten mehr Kontakte bedeuten mehr Infizierte. „Und dann fangen wir ganz schnell wieder von vorne an“, sagt Wolfgang Schuster.

Sporthallen, Chöre, Schwimmbäder, Seen: Verständigung auf weitere kreiseinheitliche Vorgehensweisen
Sowohl die Checkliste als auch der individualisierbare Hygieneplan für die Gaststätten sollen den Kommunen im Landkreis als Mustervorlage für weitere Bereiche dienen. So können die Vorlagen beispielsweise als Grundlage für die Hygienepläne der Dorfgemeinschaftshäuser genutzt und angepasst werden. Für die eingeschränkte Öffnung der kreiseigenen Sporthallen erarbeitet das Kreis-Gesundheitsamt einen Basishygieneplan, der den Kommunen zeitnah zugeleitet wird. „Offiziell dürfen die Hallen, wie angekündigt, an diesen Freitag, 15. Mai 2020 öffnen. Richtlinie bildet der Basishygieneplan“, betont Gesundheitsdezernent Aurand. Die Herausforderung sei groß gewesen, die Zeit knapp. Kommunen, die die Bestimmungen nicht bis zum 15. Mai umsetzen können, kommunizieren eine mögliche Verschiebung der Hallenöffnung direkt mit den betroffenen Sportvereinen.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben sich in Abstimmung mit dem Landkreis außerdem darauf geeinigt, Schwimmbäder, Freibäder und Seen für jegliche Arten der Nutzung bis zur nächsten Änderungsverordnung durch Bund und Land am 4. Juni 2020 geschlossen zu lassen. Auch der Umgang mit Chorproben war Thema der Runde. Hier wird kreisweit die dringliche Empfehlung ausgesprochen, auf alle Formen der Zusammenkunft zum Singen zu verzichten. „Das Corona-Virus wird hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion übertragen. Beim Singen in der Gruppe sind Sängerinnen und Sänger einer höheren Gefahr ausgesetzt. Man singt mit mehr Kraft, als man spricht. Die Tröpfchen fliegen weiter, alle verteilen sie zur gleichen Zeit. Selbst die Einhaltung oder sogar Vergrößerung des Mindestabstandes kommt als Maßnahme dort an ihre Grenzen“, fasst Dr. Gisela Ballmann, Leiterin des Kreis-Gesundheitsamtes zusammen.

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