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20.04.2020

Nr. 129/2020, 20. April 2020

Der Lahn-Dill-Kreis informiert:
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum ist wichtig
Mitmenschen schützen, Corona-Ausbreitung verlangsamen und dadurch Gesundheitssystem entlasten: Landrat schließt sich Beschlüssen zur Lockerung der Maßnahmen in der Corona-Krise an

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Landrat Wolfgang Schuster unterstützt die Lockerung der Maßnahmen im Zuge der Corona-Krise und schließt sich damit den Beschlüssen von Bund und Land an. „Durch die Einhaltung der Maßnahmen in den vergangenen Wochen konnten die Corona-Infektionen im Lahn-Dill-Kreis gesenkt werden. Wichtig ist, dass wir durch die Lockerungen jetzt nicht nachlässig werden. Ich danke den Bürgerinnen und Bürgern für das gelebte Engagement und appelliere weiterhin an die Vernunft und an das Verantwortungsbewusstsein der Menschen in unserem Landkreis“, betont der Landrat am Montagnachmittag. Das Bundeskabinett tage nun im 14-tägigen Turnus mit den Ministerpräsidenten der Länder, um die Lage neu zu bewerten. Je nach Entwicklung seien Schritte in beide Richtungen denkbar: Sowohl der Schritt zurück zu verschärfteren Maßnahmen als auch die Einführungen weiterer Lockerungen.

Mund-Nasen-Bedeckung tragen und 1,5 Meter Abstand halten
Aufgrund der Öffnung von Geschäften im Einzelhandel seit heute, Montag, 20. April 2020, ist davon auszugehen, dass es ab jetzt vermehrt zu Kontakten von Menschen im öffentlichen Raum kommen wird. Um eine mögliche Übertragung des Corona-Virus dennoch weiterhin gering zu halten, schließt sich Wolfgang Schuster der Empfehlung von Bund und Land an, eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum zu tragen. Medizinische Masken aller Art sind nach wie vor medizinischen und pflegerischem Personal vorbehalten. „Die sogenannten Alltags- oder Communitymasken können die Abgabe von Viren und Bakterien in die Umluft vermindern“, merkt Kreis-Gesundheitsdezernent Stephan Aurand an. „Die selbstgenähten Masken, Schals oder Tücher sind natürlich keine geprüften Medizinprodukte und bieten uns auch nicht den 100%-igen Schutz. Sie sind allerdings ein wichtiger Baustein, um den Schutz zu erhöhen“, so Aurand weiter. In Kombination mit der Einhaltung des Abstandes von 1,5 Metern zu anderen, kann das Tragen von Alltagsmasken dazu beitragen, die Zahl der Neu-Infektionen gering zu halten. Oberstes Maß sei nach wie vor, die sozialen Kontakte nach Möglichkeit auf ein Minimum zu reduzieren und im Zuge der Lockerungen nicht leichtsinnig zu werden. Wolfgang Schuster erinnert noch einmal daran, dass das Kontaktverbot ohnehin noch mindestens bis zum 3. Mai 2020 gelte und es wichtig sei, sich trotz der Ladenöffnungen daran zu halten. Der Tenor bleibt der gleiche: Um das Gesundheitssystem nicht zu überfordern, kommt es darauf an, dass sich nicht zu viele Menschen zur gleichen Zeit mit dem Corona-Virus infizieren. Nur so kann auch weiterhin eine angemessene Behandlung von Covid-Patienten in den Kliniken gewährleistet werden.

Alltagsmasken und ihre Funktion
Da Covid-19 nachgewiesen in vielen Fällen symptomfrei verläuft, können insbesondere diejenigen, die sich gesund fühlen, auch selbst infiziert und Überträger des Virus sein. Das möglichst flächendeckende Tragen einer Alltagsmaske im öffentlichen Raum kann demnach sinnvoll sein. Je mehr Menschen in der Öffentlichkeit einen Schutz vor Mund und Nase tragen, umso höher ist der schützende Effekt für die Gesamtbevölkerung, denn: Alltagsmasken schützen nicht den Träger, sondern das Gegenüber des Trägers. Die Bedeckung des Mund-Nasen-Bereichs kann im Alltag zusätzlich helfen, den Griff ins Gesicht und damit die Kontaktübertragung über die Schleimhäute an Mund und Nase zu verringern.

Alltagsmasken, auch Communitymasken genannt, sind Mund-Nasen-Bedeckungen aus Stoff. Häufig werden sie selbst genäht. Diese Stoffmasken sollten von Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich zum Schutz der Mitmenschen verwendet werden. Das betrifft insbesondere Bereiche, in denen das Tragen von medizinischen Masken nicht vorgeschrieben ist – also hauptsächlich den öffentlichen Raum. In Anlehnung an die Empfehlung von Bund und Land, empfiehlt auch der Lahn-Dill-Kreis den Menschen im Landkreis eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt vor allem beim Betreten von Geschäften und bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. In beiden Fällen ist es wahrscheinlich, dass sich mehrere Menschen in einem begrenzten Raum aufhalten, in dem die Luft nur schwach zirkulieren kann. Ausgestoßene Viren halten sich demnach länger in der Umluft und können ein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen.

Alltagsmaske statt Tuch
Um den Bereich um Mund und Nase abzudecken, können Alltags- oder Communitymasken zum Einsatz kommen. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Masken aus einem dichten Stoff bestehen und möglichst doppellagig genäht sind.

Allgemein ist zu beachten, dass bevor und nachdem die Maske auf- oder abgesetzt wird, die Hände gründlich gereinigt werden. Auch sollte vermieden werden die Maske umzuklappen, damit die Innenseite nicht nach außen zeigt und somit Stoffe aus dem Umfeld aufnimmt. Masken sollten generell im trockenen Zustand getragen werden. Sobald sie vom Sprechen feucht werden, können sie ihren Schutz verlieren. Selbstgenähte Stoffmasken sollten nach dem Tragen regelmäßig, am besten täglich, bei mindestens 60° C gewaschen, gut getrocknet und danach heiß gebügelt werden.

Die Gefahr mögliche Viren auf Grund von Gewohnheitshandlungen nach dem Tragen eines Schals oder Tuchs zu verbreiten, ist relativ hoch (Aufhängen an Garderobe, Ablegen in Schublade zu anderen Tüchern, etc.). Sollte eine Alltagsmaske nicht zur Hand sein, kann in Ausnahmesituationen natürlich auch ein Tuch oder ein Schal verwendet werden. Was dann allerdings dringend beachtet werden sollte: Vom Sprechen oder Atmen feuchte Tücher und Schals sollten direkt gewaschen werden. Auch die Hände sollten nach dem gründlich Tragen gewaschen werden.

Anstehende Lockerungen: Schutz vor Corona in den Schulen und im ÖPNV
Der Unterricht in den Schulen des Lahn-Dill-Kreises findet für ausgewählte Jahrgangsstufen ab nächster Woche Montag wieder statt. Am heutigen Montagnachmittag, 20. April 2020, berät die Schulabteilung des Landkreises mit dem zuständigen Schulamt sowie mit Vertretern der Verkehrsbetriebe Lahn-Dill-Weil, wie der Schutz von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und weiterem Personal an den Schulen ab der kommenden Woche sichergestellt werden kann. Sobald die Pläne vorliegen, wird die Kreisverwaltung darüber informieren.

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