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08.02.2022

Nr. 024/2022, 08. Februar 2022 Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Novavax-Impfstoff ab März im Lahn-Dill-Kreis im Einsatz

Mitarbeitende in medizinischen und pflegerischen Berufen können sich priorisiert impfen lassen / Termine für alle offen

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Der neue Corona-Impfstoff Nuvaxovid von Novavax kommt auch im Lahn-Dill-Kreis an. Ab Ende Februar kann das Kreis-Gesundheitsamt ihn vom Bund beziehen. Bereits eine Woche später könnte Nuvaxovid verimpft werden, damit rechnet der Leiter des Gesundheitsamtes, Christian Müller.

Deshalb hat der DRK Kreisverband Dillkreis bereits Sonder-Impftermine für alle ab Dienstag, 1. März 2022, organisiert, wie der Leiter der Impfambulanzen und mobilen Impfteams, Stefan Thielmann, erklärt. Ein mobiles Impf-Team wird vor Ort sein, um alle Impfwilligen mit Nuvaxovid zu impfen. Wer in einem pflegerischen oder medizinischen Beruf arbeitet, wird bevorzugt geimpft. „Bringen Sie dazu bitte Ihren Dienstausweis oder ein Schreiben Ihres Arbeitgebers mit, dann müssen Sie sich nicht anstellen und bekommen schnell Ihre Impfung“, sagt Thielmann. Das Angebot orientiert sich extra an den Dienstzeiten in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, sodass jeder Mitarbeitende vor oder nach seinem Dienst unkompliziert die Impfung bekommen kann, betont Stefan Thielmann.

Die Sonderimpf-Termine des DRK mit dem Impfstoff von Novavax im Überblick:

Dienstag, 1. März 2022, 9 bis 16 Uhr: Stadthalle Wetzlar

Mittwoch, 2. März 2022, 9 bis 16 Uhr: Volkshalle Ehringshausen

Donnerstag, 3. März 2022, 12 bis 19 Uhr: Volkshalle Ehringshausen

Freitag, 4. März 2022, 9 bis 16 Uhr: Dorfgemeinschaftshaus Haiger-Flammersbach

Montag, 7. März 2022, 12 bis 19 Uhr: Haus der Vereine Herborn

Dienstag, 8. März 2022, 9 bis 16 Uhr: Haus der Vereine Herborn

Nach aktuellem Stand sollen 4000 Impfdosen in der letzten Februarwoche geliefert werden. In der 9. und 10. Kalenderwoche könnten noch einmal 3000 Dosen folgen. In der 11. Kalenderwoche würden noch einmal 1600 Dosen erwartet. Allerdings steht ein fester Zusagetermin seitens des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) über diese Lieferung noch aus.

Wie vom HMSI vorgesehen, werden diejenigen priorisiert mit Nuvaxovid geimpft, für die die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt. Dazu zählen vor allem Menschen, die in Krankenhäusern, Voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen sowie ambulanten Diensten in diesem Bereich tätig sind.

Um den Bedarf zu ermitteln, hat das Kreis-Gesundheitsamt bereits Ende Januar Mitarbeitende in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und bei ambulanten Pflegediensten sowie Kliniken befragt. Knapp 140 Erstimpfungen mit dem neuen Impfstoff sind dort gefragt. Noch einmal so viele werden für die Zweitimpfung benötigt. Allerdings konnten nicht alle Einrichtungen abgefragt werden, die ab dem 15. März 2022 von der Impfpflicht betroffen sein werden.

Zu Nuavaxovid

Bei Nuvaxovid handelt es sich um einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker. Der Impfstoff enthält keine vermehrungsfähigen Viren und ist, wie alle anderen in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe, funktionell ein Totimpfstoff. Die STIKO empfiehlt, dass sich Erwachsene ab 18 Jahren damit impfen lassen können.

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