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17.12.2020


Der Lahn-Dill-Kreis informiert:
Landkreis spannt Auffangnetz für existenzbedrohte Vereine

Vereine im Lahn-Dill-Kreis können bis zu Jahresende Förderung beantragen - Nr. 356/2020, 17. Dezember 2020

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Durch die Corona-Pandemie in Not geratene Vereine oder Organisation haben zum Jahresende die Möglichkeit, einen Zuschussantrag beim Lahn-Dill-Kreis zu stellen. „Wir haben ein Budget für die Vereins-Corona-Hilfe von 100.000 Euro zur Verfügung, das wir gerne weitergeben möchten“, sagt Kultur- und Ehrenamtsdezernent Roland Esch. Bis zum 31. Dezember 2020 können Anträge eingereicht werden. Zu finden ist das entsprechende Formular online unter https://corona.lahn-dill-kreis.de/oeffentliches-leben/vereine-und-sport/  oder https://www.lahn-dill-kreis.de/buergerservice/ehrenamt-vereine/  .

„Wir sind froh, dass wir die Förderbedingungen entschärfen und den Förderzeitraum verlängern konnten, um somit zum Jahresende noch möglichst viele Vereine unterstützen zu können“, fährt Esch fort. „Es sind noch fast zwei Wochen Zeit, um den Antrag bei uns einzureichen. Ich bin zuversichtlich, dass viele diese Zeit nutzen, um dann im neuen Jahr von den Fördermitteln profitieren zu können.“

Wer ist förderfähig?

  • Existenzbedrohliche Liquiditätsengpässe sind förderfähig, welche nach dem 11. März 2020 und durch Einschränkungen der Pandemie entstanden sind.
  • Ein existenzbedrohlicher Engpass liegt vor, wenn Forderungen zu begleichen sind, für deren Begleichung absehbar keine liquiden Eigenmittel (Ansparungen, Rücklagen, Mitgliedsbeiträge, etc.) zur Verfügung stehen.
  • Der Antragstellende sollte vorab alle Möglichkeiten der Selbsthilfe und bestehender sonstiger Finanzierungsquellen, wie Zuwendungen, insbesondere im Rahmen des Förderprogrammes zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit des Landes Hessen“ ausschöpfen.

Insbesondere die Vereine, die nicht von den Landes- und Verbandsförderprogrammen profitieren, sollen mit den Mitteln des Landkreises unterstützt werden.

Der Förderantrag kann bis zum 31. Dezember 2020 an die Stabsstelle Sport, Kultur und Ehrenamt des Lahn-Dill-Kreises, z. Hd. Herrn Tim Keßler gerichtet werden, E-Mail: tim.kessler@lahn-dill-kreis.de  oder postalisch an: Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Stabsstelle Sport, Kultur und Ehrenamt, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar.

Bei Fragen zum Antrag können sich Bürgerinnen und Bürger ebenfalls an Tim Keßler wenden, gerne auch telefonisch unter 06441 407-1867.

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