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11.09.2020

Nr. 266/2020, 11. September 2020 Der Lahn-Dill-Kreis informiert:
Lahn-Dill-Kreis fördert den Jugendsport

Anträge bis zum 30. September 2020 möglich

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Noch bis Ende September können Vereine im Lahn-Dill-Kreis Anträge zur Jugendsportförderung stellen. Die Förderung pro Kind beträgt mindestens 5,- Euro. In 2019 konnten 8,76 Euro pro Kind bzw. Jugendlichen ausgezahlt werden.

Antragsberechtigt sind alle Sportvereine aus dem Lahn-Dill-Kreis, mit Ausnahme der Vereine, die ihren Sitz in Wetzlar haben. Außerdem nachzuweisen ist, dass die Sportvereine
• dem Landessportbund Hessen angehören,
• aktive und regelmäßige Jugendarbeit betreiben und
• mindestens fünf Kinder bzw. Jugendliche bis 18 Jahre ausbilden. Maßgeblich sind die dem Landessportbund zum Stichtag am 1. Januar 2020 gemeldeten jugendlichen Mitglieder. Für die Fachbereiche Schießen, Tauchen, Luft- und Motorsport, Segeln, Surfen, Rudern sowie Behinderten-/Gehörlosensport beträgt die Altershöchstgrenze 21 Jahre.

Bedingt durch die neue Vereinsverwaltung, die zum Ende 2019 freigeschaltet wurde, ist es nicht mehr nötig, einen gesonderten Antrag für die Jugendsportförderung zu stellen. Die jeweiligen Mitgliederzahlen mit Stand 01.01.2020 müssen nur in der neuen Vereinsverwaltung eingetragen werden ( https://vereinsverwaltung.lahn-dill-kreis.de ) und es sollte darauf geachtet werden, dass die entsprechende aktuelle Bankverbindung des Vereins hinterlegt ist. Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zum Thema haben, können sich mit Leif Langholz, Stabsstelle Sport, Kultur und Ehrenamt, in Verbindung setzen: Telefon 06441 407-1863, E-Mail: Jugendsportfoerderung@Lahn-Dill-Kreis.de . Die Auszahlung der Zuschüsse wird nach Antragsprüfung voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres erfolgen.

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