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26.03.2020

Informationen zur Beantragung der Corona-Soforthilfe Hessen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat ein Soforthilfsprogramm aufgelegt, um hessische Unternehmen aller Branchen, angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Virus-Pandemie zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern.
Existenzgefährdete Unternehmen, Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe erhalten einen einmaligen Zuschuss, um die wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona-Virus-Pandemie zu mindern.

Das Soforthilfsprogramm des Landes setzt auf das Programm des Bundes für Kleinstunternehmen und Soloselbständige auf und ergänzt dieses.

Die Beantragung ist ab Freitag, 27. März 2020, 15:00 Uhr beim Regierungspräsidium Kassel möglich.

Erste Informationen zur Soforthilfe haben wir für Sie auf unserer Homepage zusammengestellt
Sobald uns die weiteren Detailinformationen vorliegen, werden wir eine spezielle Telefon-Hotline einrichten, um die Mitgliedsunternehmen zu beraten und bei der Antragsstellung zu unterstützen.

https://www.ihk-lahndill.de/servicemarken/coronavirus-infos/beantragung-der-corona-soforthilfe-hessen-4744962

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill
Bereich Recht | Fair Play

Friedenstraße 2, 35578 Wetzlar
Tel.: 06441 9448- 1700
Fax: 06441 9448- 2700
E-Mail: bernhard@lahndill.ihk.de
Besuchen Sie uns im Internet: www.ihk-lahndill.de

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