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26.11.2021

Hinweis zur Durchführung der Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Lahnau

Aufgrund der weiterhin anhaltenden und steigenden Infektionszahlen mit dem Corona Virus (COVID-19) haben sich der Vorsitzende der Gemeindevertretung sowie die Fraktionen auf eine 3G-Umsetzung, analog der Regelungen im Kreistag des Lahn-Dill-Kreises, verständigt.

Die kommenden Sitzungen der Ausschüsse sowie der Gemeindevertretung finden unter einer 3G-Regelung statt. Dies bedeutet, dass Sie zu Beginn der jeweiligen Sitzung nachweisen müssen, dass Sie vollständig gegen Corona geimpft sind, von der Erkrankung als genesen gelten, oder bei einem Antigen-Schnelltest oder PCR-Test negativ auf eine Corona- Erkrankung getestet wurden.

Sie werden daher gebeten, einen Nachweis Ihres vollständigen Corona-Impfschutzes, Ihrer Genesung (maximal 6 Monate alt), eines negativen Antigen-Corona-Schnelltestes (maximal 24 Stunden alt) oder eines negativen PCR-Testes (maximal 48 Stunden alt) zur Sitzung mitzubringen und zur Kontrolle am Eingang vorzulegen.

Die bekannten Regelungen zum Tragen einer Maske sowie dem Einhalten des Mindestabstandes auf den Wegen zum Sitzplatz gelten fort.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Lahnau

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