Sprungziele
Seiteninhalt
20.06.2022

Grundsteuerreform 2025

Zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 müssen Grundstücksinhaber eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim Finanzamt abgeben.

 Für die Abgabe ist ein ELSTER-Benutzerkonto beim Finanzamt notwendig. Familienangehörige (z. B. Ihre Kinder oder Enkel) können deren eigene Registrierung bei ELSTER nutzen um die Erklärung für Sie abzugeben!

Die benötigten Informationen zu Ihren Grundstücken finden Sie unter Die Grundsteuerreform in Hessen | Ihr digitales Finanzamt Hessen (finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform)

Bei Fragen zur Grundsteuerreform wenden Sie sich an das Finanzamt Wetzlar, Frankfurter Straße 59, 35578 Wetzlar, Tel.: 06441 202-0.

Bei Fragen zu Ihrem Grundstück wenden Sie sich an das Amt für Bodenmanagement Marburg, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg, Tel.: 06421 3873-0.

Seite zurück Nach oben