Europawahl am 26.Mai.2019
Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen.
Die Wahlvorsteher/innen und die Beisitzer/innen der Wahlvorstände üben eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne des § 21 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) aus. Danach ist grundsätzlich jede/r Bürger/in zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet; die Berufung darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden.
Für Ihre Arbeit am Wahltag erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,-- €.
Der Gemeindevorstand und der Unterzeichnete würden sich freuen, wenn zahlreiche Bürger und Bürgerinnen bereit wären, diese ehrenamtliche Tätigkeit zu übernehmen.
Meldungen nimmt die Gemeindeverwaltung unter der Tel.-Nr. 9644-13 bzw. 9644-20 entgegen.
Lahnau, den 27.02.2019
Gnädig, Gemeindewahlleiter