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31.03.2021

Nr. 106/2021, 31. März 2021 Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Lahn-Dill-Kreis: Inzidenzwert von über 200 erfordert weitere Maßnahmen

Ausgangsperre und zusätzliche Regelungen für den Lahn-Dill-Kreis gelten ab Freitag, 2. April 2021

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Seit Freitag, 26. März 2021, liegt die 7-Tages-Inzidenz im Lahn-Dill-Kreis über dem Grenzwert von 200. Das Eskalationsstufenkonzept des Landes Hessen sieht in diesem Fall eine Reihe weiterer Maßnahmen vor, die zum Schutz vor dem Corona-Virus ergriffen werden können. Der Lahn-Dill-Kreis hat in einer Allgemeinverfügung, die am Freitag, 2. April 2021, um 00:00 Uhr in Kraft tritt, solche zusätzlichen Maßnahmen erlassen. Diese gilt vorerst bis Ablauf des 23. Aprils 2021, eine Verlängerung bleibt vorbehalten.

„Insbesondere die nächtliche Ausgangssperre bedeutet eine drastische Einschränkung für unsere Bürgerinnen und Bürger – das ist uns bewusst“, betont Erster Kreisbeigeordneter Roland Esch. „Sie stellt zu diesem Zeitpunkt allerdings eine weitreichende und wichtige Maßnahme in der Bekämpfung der Pandemie in unserem Landkreis dar“. Die Ausbreitung des Coronavirus, insbesondere der britischen und südafrikanischen Varianten, sei weiterhin flächendeckend und diffus. Mit der Ausgangssperre sollen vor allem die Infektionen im Bereich der privaten Kontakte eingedämmt werden. Diese Maßnahmen wurden mit den Nachbarlandkreisen abgestimmt.

Nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr

Bedeutet konkret: Das Verlassen der (eigenen) Wohnung ist während dieser Zeit nur ausnahmsweise aus gewichtigen Gründen erlaubt. Dies sind insbesondere:

  • Die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme ehrenamtlicher Teilnehmer und zuschauender Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises oder der Kommunen des Kreises an öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretungen sowie deren Ausschüsse, der Ortsbeiräte, der Sitzungen der Fraktionen der vorgenannten Gremien sowie an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz- und Rettungsdienst.
  • Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen – hierzu gehört auch die Wahrnehmung der Impftermine in den Abendstunden.
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • Begleitung Sterbender,
  • Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention (Jagd auf Schwarzwild).

Bei Verlassen der (eigenen) Wohnung während des Zeitraums von 21 bis 5 Uhr wegen eines der genannten gewichtigen Gründe sind Dokumente mitzuführen, die diesen Grund nachweisen oder darlegen können.

Sport

  • Alle gedeckten Sportanlagen öffentlicher und privater Art sind zu schließen. Die Öffnung von gedeckten Sportanlagen ist nur zulässig, um den Betrieb des Trainings- und Wettkampfbetriebes des Spitzen- und Profisportes zu gewährleisten. Zuschauer sind nicht gestattet.
  • Fitness-Studios und ähnliche Einrichtungen haben zu schließen.

Für publikumsträchtige öffentliche Plätze in der Region besteht Alkoholverbot

Dies gilt für folgende Kommunen im Lahn-Dill-Kreis: Die Städte Braunfels, Dillenburg, Haiger, Herborn, Solms und Wetzlar sowie die Gemeinde Ehringshausen. Eine detaillierte Liste der Plätze ist beigefügt.

Schulen: In der Zeit vom 2. bis 18. April 2021 ist Schülerinnen, Schülern und Lernenden das Betreten der Schulen nicht gestattet.

  • Ferien-Lern-Camps (z. B. Nachhilfe) können nur digital stattfinden
  • Betreuung findet in den Ferien nicht statt

Weitergehende Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen

  • Nur noch Click & Collect (Kein Click & Meet) – Das bedeutet, Ware vorbestellen und nur mit Termin abholen
  • Ansonsten gelten hier weiterhin die Regelungen des Landes Hessen.

Kindertagesbetreuung

  • Kinder dürfen nur noch in festen Gruppen betreut werden.
  • Es wird dringend empfohlen, dass Kindertagesbetreuungsangebote durch die Eltern für ihre Kinder nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.

Die Amtliche Bekanntmachung zur Allgemeinverfügung wird am 1. April 2021 veröffentlicht – der vollständige Wortlaut mit Begründung wird unter www.lahn-dill-kreis.de/aktuelles/bekanntmachungen/  zu finden sein.

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