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06.03.2019

Brut- und Setzzeit

Besondere Rücksichtnahme auf Bodenbrüter und Wildtiere während der Brut- und Setzzeit!

Mit dem Frühling kommen auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Zugvogelarten aus ihren Überwinterungsgebieten zu uns zurück. Auch der Storch ist schon seit einiger Zeit wieder in der Lahnaue unterwegs. Damit diese Tiere ungestört brüten bzw. ihre Jungen aufziehen können, genießen diese im gesamten Außenbereich - auch außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten – während der sogenannten Brut- und Setzzeit einen besonderen Schutz. 

Leider ist immer wieder zu beobachten, dass Hundebesitzer querfeldein durch Felder und Wiesen spazieren gehen und dabei ihre Tiere frei laufen lassen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch Hunde die nicht wildern, Wildtiere stören oder gefährden. So kann allein die Berührung eines Jungtieres durch einen Hund dessen Geruch verändern, so dass die Elterntiere ihren Nachwuchs nicht mehr annehmen. Auch durch das häufige Vertreiben der Elterntiere vom Gelege können die Eier auskühlen oder bei Hitze kollabieren bzw. stellen ein leichte Beute für natürliche Feinde dar. Für die Lahnaue gilt daher – neben den bestehenden gesetzlichen Vorgaben - die am 27. Februar 2015 in Kraft getretene „Satzung zum Anleinen für Hunde“ der Gemeinde Lahnau. Demnach sind Hunde im Geltungsbereich der Satzung an der Leine zu führen und im Wasser sowie Uferbereich nicht zugelassen.

Im Interesse der frei lebenden Tiere werden hiermit alle Erholungssuchenden und besonders die Hundehalter, Reiter, Jogger und Radfahrer aufgefordert, aus- schließlich die vorhandenen Wege zu benutzten und ihre Hunde an der Leine zu führen. 

Für weitergehende Fragen steht die Umweltberaterin der Gemeinde Lahnau unter der Telefonnummer 06441-964433 gerne zur Verfügung.

Lahnau, den 06.03.2019

Gemeinde Lahnau

Wrenger-Knispel, Bürgermeisterin

Vogel
Vogel

 

 

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