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03.12.2019

Brennholzbestellungen 2019

Wie im Vorjahr möchten wir Ihnen auf diesem Wege unterschiedliche Möglichkeiten zum Brennholzerwerb anbieten.

Bis zum 30.12.2019 kann in der jeweiligen Gemeinde verbindlich bestellt werden!

In Abhängigkeit der persönlichen Ausrüstung und Möglichkeiten stehen folgende Varianten für Sie zur Verfügung:

1) Industrieholz-lang:

Hierbei handelt es sich um Holz, welches bereits direkt an die Waldstraße gerückt ist. In der Regel handelt es sich hierbei um Holzlängen von 5 m.

Da in diesem Jahr das Brennholzaufkommen aus der Schadholzaufarbeitung stammt und kein Frischholz Einschlag erfolgt, ist die zur Verfügung stehende Menge an Laubbrennholz begrenzt. Die Zuweisung der einzelnen Polter erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen.

Bestellgrößen:

max. 5 Fm (Festmeter) Buche, max. 5 Fm Eiche,

Nadelholz (Fichte) unbegrenzt.


Abrechnungsmaß ist Fm (1 Fm entspricht ca. 1,4 Rm)

Die Bereitstellung erfolgt bis Februar 2020.

Die Mengenabweichung kann bis zu einem Fm betragen.

Preise incl. Mwst.:

Buche/Eiche: 60 € / Fm

Nadelholz 25 € / Fm


2) Scheitholz

Scheitholz ist an den Waldweg gerücktes, auf 1 m Länge geschnittenes und gespaltenes Holz der Baumarten Buche und Eiche.

Bestellgrößen werden in 0,5 rm - Schritten entgegengenommen.

Abrechnungsmaß ist Raummeter (rm).

Die Bereitstellung erfolgt bis Mai 2020.

Preise: Buche/Eiche: 98 € / Rm


3) Schlagabraum

Schlagabraum ist Restholz, insbesondere aus den Kronen. Dieses kann in den Waldabteilungen aufgearbeitet werden. Der Verkauf der Flächenlose beginnt nach Beendigung der Einschlagsarbeiten.

Verkaufsform ist die Versteigerung, die im ausgehenden Winter angesetzt wird.
Nähere Informationen folgen zu gegebener Zeit an gleicher Stelle.

Preise: Buche/Eiche: 26 € / Rm; Nadelholz: 19 € / Rm

Bestellungen zu Punkt 1 und 2 werden ab sofort über die Gemeindeverwaltung entgegengenommen.

Aufarbeitung und Abtransport des Schlagabraumes kann bis 15. April 2020 und ab 1.9. – 15.10.2020 erfolgen.


Für Rückfragen stehe ich Ihnen während der Sprechstunde in Waldgirmes, Ludwigstr. 6, jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat von 16:30 Uhr – 17:30 Uhr, zur Verfügung.


Voraussetzung für die Aufarbeitung jeglichen Brennholzes ist die Teilnahme an einem Motorsägen Lehrgang. Dieser ist auf Verlangen nachzuweisen und darf nicht länger als 10 Jahre alt sein.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Arbeit mit der Motorsäge eine der gefährlichsten Tätigkeiten überhaupt darstellt. Sicherheitskleidung und Schutzhelm verhindern die schwersten Verletzungen. Alleinarbeit im Wald verbietet sich von selbst.

Bei Nichteinhalten der Sicherheitsbestimmungen (auch beim Einschneiden des Industrieholzes) ist die Revierleitung gehalten, die Arbeiten unmittelbar einstellen zu lassen.

HESSEN-FORST
Forstamt Wetzlar
Revierförsterei Lahnau Heuchelheim

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