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12.12.2022

Aufholen nach Corona - Budget für Vereine und Verbände der Jugendarbeit

- Kommunales Budget für Kinder- und Jugendfreizeiten, Jugendarbeit und Kinder- und Jugendhilfe

Antragstellung bis 15.02.2023

Im Rahmen des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung und auf Grundlage der zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den Ländern geschlossenen Vereinbarung stehen in Hessen Mittel zur Stärkung von Kinder- und Jugendfreizeiten und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung. Von diesen hat auch die Gemeinde Lahnau eine Zuteilung erhalten. 

Mit diesen Mitteln sollen Lahnauer Vereine und Verbände unterstützt werden, die Angebote zur Freizeitgestaltung (Freizeiten, Tagesfahrten, Ausflüge, sonstige Freizeitaktivitäten...) für Kinder und Jugendliche durchführen.
Kindern und Jugendlichen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, wegen Corona Versäumtes nachholen zu können.

Kommunale Budgets für Kinder- und Jugendfreizeiten, Jugendarbeit und Kinder- und Jugendhilfe

Förderziel 
Aus dem kommunalen Budget geförderte Maßnahmen sollen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren bei der Bewältigung der durch die Corona-Pandemie und die erheblichen Einschränkungen im Lebensalltag entstandenen Belastungen, unterstützen. Mögliche negative Auswirkungen auf die soziale wie kognitive Kompetenzentwicklung soll verhindert werden.

Förderzeitraum 
Gefördert werden Maßnahmen, die im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.07.2023 stattfinden oder stattgefunden haben.

Antragsberechtigung 
Sind alle Vereine, Verbände, Organisationen und Jugendgruppen, die ihren Sitz in ihrer Gemeinde Lahnau haben.

Gegenstand der Förderung 
• entstehende Sach-und Personalkosten (z.B. Honorare, Referent*innen, Unterkunft, Fahrtkosten, Material)
• Verwaltungsaufwände der durchführenden Träger können von bis zu 10 Prozent der Kosten der jeweiligen Maßnahme im Rahmen der Förderung angerechnet werden

Die zur Verfügung stehenden Mittel werden gleichermaßen auf die Antragsteller aufgeteilt.

Förderungsfähig sind nur die Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Zweckbestimmung der Maßnahme stehen. Für die geförderten Maßnahmen dürfen keine anderen Landesmittel verwendet werden. Die Zuwendung darf nicht höher sein als die tatsächlich dem Träger entstandenen Kosten betragen. Entsprechende Förderungen von anderen Stellen müssen angegeben werden. Bei der Durchführung der Maßnahme sind alle zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen zum Infektionsschutz zu beachten.

Antragsstellung 
Der Antrag auf Förderung einer Maßnahme ist bei der Gemeinde Lahnau, Rathausplatz 1-5, 35633 Lahnau, vor Beginn der Maßnahme auf dem entsprechenden Antragsformular zu stellen. Eine rückwirkende Auszahlung ist für Maßnahmen möglich, die ab dem 01.07.2022 durchgeführt wurden. Die Mittel werden durch einen Bescheid bewilligt.

Umfang der Förderung und Verwendungsnachweis 
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung und Bewilligung des Antrags durch die Gemeinde Lahnau.

Über die Verwendung der beantragten Mittel ist ein Nachweis zu führen. Zuviel gezahlte, nicht zweckentsprechend verwendete Mittel oder nicht in voller Höhe verbrauchte Zuschüsse sind zurückzuzahlen.

Dem Verwendungsnachweis beizufügen sind: 
- Teilnahmeliste mit Angabe des Namens, des Wohnortes, des Alters und der teilgenommenen Tage 
- Kostenaufstellung mit Rechnungskopien der Einnahmen und Ausgaben

Der Verwendungsnachweis ist 6 Wochen nach Ende der Maßnahme und spätestens bis zum 31.07.2023 einzureichen.

Die Fördervoraussetzungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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