Sprungziele
Seiteninhalt
12.04.2021

Nr. 113/2021, 12. April 2021 Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre im Lahn-Dill-Kreis

Neue Allgemeinverfügung tritt ab morgen in Kraft

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Im Lahn-Dill-Kreis wir die nächtliche Ausgangssperre ab morgen, Dienstag, 13. April 2021, aufgehoben. Diese gilt seit dem 2. April 2021 und war durch eine Allgemeinverfügung im Lahn-Dill-Kreis für die Zeit zwischen 21:00 und 05:00 Uhr angeordnet worden. Die neue Allgemeinverfügung ist heute Abend (Montag), ab circa 20:00 Uhr im Internet unter www.lahn-dill-kreis.de  unter Aktuelles, Bekanntmachungen einsehbar.

Die Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre erfolgt im Rahmen der fortlaufend notwendigen Abwägungen auf der Grundlage rechtlicher Bestimmungen. Hierbei sind die 7-Tages-Inzidenzwerte von RKI und HLPUG ein maßgebliches Kriterium. Die beiden Werte sind nach dem Höchststand am 5. April 2021 von 223,43 seit Osterdienstag unter den Wert von 200 gefallen, sodass wir der Empfehlung des Landes folgen, die Ausgangssperre aufzuheben, auch wenn angesichts der weitere n Entwicklung bereits in Kürze wieder eine andere Betrachtung notwendig werden könnte.

Der Lahn-Dill-Kreis verzeichnet nämlich seit dem 9. April wieder steigende 7-Tages-Inzidenzen und liegt seit zwei Tagen nach eigenen Daten über der Grenze von 200 – das Eskalationskonzept des Landes Hessen sieht die Anordnung von Ausgangssperren jedoch erst bei Überschreiten des Schwellenwertes von 200 auf Basis der Werte von RKI und HLPUG vor. Bei einer Überschreitung der Werte an drei aufeinanderfolgenden Tagen könne eine Ausgangssperre wieder Betracht gezogen werden.

Der Landkreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger zudem dringend, sich entsprechend der Kontaktbeschränkungen sehr umsichtig und vorsichtig zu verhalten. Kontakte sollten möglichst auf den eigenen Haushalt beschränkt werden. „Die Aufhebung der Kontaktbeschränkung bedeutet nicht, dass wir uns ab jetzt abends treffen können. Nach wie vor gelten die allgemein bekannten Regeln der aktuellen Corona-Verordnung zur Kontakt- und Betriebsbeschränkung“, erläutert Landrat Wolfgang Schuster.

Seite zurück Nach oben