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21.01.2021

Nr. 018, 21. Januar 2021
Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden

Bundesweit einheitliche Vorgaben schreiben „Fachbetriebspflicht“ vor

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Seit Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) am 01.08.2017 gelten in der Bundesrepublik Deutschland einheitliche Anforderungen an das Lagern und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, insbesondere Heizölverbraucheranlagen.

Diese Vereinheitlichung hat zu einigen Veränderungen geführt. So dürfen Arbeiten wie das Errichten, Reinigen, Instandsetzen und Stilllegen von und an Heizöllageranlagen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die eine besondere Anerkennung erworben haben. Nicht jeder Heizungsbauer und Installateur hat diese Zertifizierung automatisch inne. Er muss sich vielmehr aktiv bei einer Sachverständigenorganisation oder einer Güte- und Überwachungsgemeinschaft anerkennen und zertifizieren lassen.

Der so zertifizierte Fachbetrieb hat seine erworbene Fachbetriebseigenschaft dem Betreiber einer Anlage unaufgefordert nachzuweisen. Das Vorliegen einer solchen Fachbetriebsurkunde ist Grundvoraussetzung dafür, dass die durchgeführten Arbeiten von der zuständigen Überwachungsbehörde anerkannt werden dürfen. Hat ein nicht zertifizierter Fachbetrieb die Mängelbeseitigung an der Tankanlage durchgeführt, so entstehen für den Betreiber der Tankanlage zusätzliche Kosten, da dann ein zertifizierter Fachbetrieb die Mängelbeseitigung zusätzlich bestätigen muss.

Betreiber von Tankanlagen, die sich nicht sicher sind, ob der Fachbetrieb, den sie mit der Mängelbeseitigung an ihrer Anlage beauftragen wollen, zertifiziert ist oder nicht, können bei der Unteren Wasserbehörde des Lahn-Dill-Kreises telefonisch oder per E-Mail nachfragen, ob diesbezügliche Erkenntnisse vorliegen. Sie können aber auch den Fachbetrieb direkt kontaktieren und um Vorlage der Anerkennungsurkunde bitten.

Kontakt: Untere Wasserbehörde des Lahn-Dill-Kreises; Tel. 06441 407-1728 und 06441 407-1729; E-Mail: umwelt@lahn-dill-kreis.de .

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